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Gemeinde wehrt sich gegen Fahrverbot

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Die Gesetzeslage ist eindeutig: «Wald und Waldstrassen dürfen nur zu forstlichen Zwecken befahren werden.» Das schreibt das Amt für Wald des Kantons Bern auf seiner Webseite. Der Waldstrassenplan legt fest, welche Strassen von diesem Fahrverbot betroffen sind.

Dass dieses Verbot auch für die Strasse zwischen Bramberg, Heitere und Landstuel gelten soll, wolle die Gemeinde Neuenegg verhindern, berichtete kürzlich die «Berner Zeitung». Gegen den bis Mitte Dezember aufgelegten Waldstrassenplan habe Neuenegg Einsprache erhoben. Gemäss der Bauverwaltung sei die Schliessung der Strasse fatal und widerspräche dem Wunsch, dass alle den Wald erleben und entdecken können.

Gemeinde- oder Waldstrasse

Aus Sicht der Bauverwaltung Neuenegg handelt es sich bei der betroffenen Strasse nicht um eine Waldstrasse, sondern um eine öffentliche Strasse. Diese sei nämlich als Gemeindestrasse dritter Klasse taxiert und habe für den Unterhalt auch jahrelang Beiträge erhalten, erklärt die Bauverwaltung in der «Berner Zeitung».

Die Strassen von der Süri bis Matzenried und die Neueneggstrasse von Landstuel nach Niederwangen sollen vom Fahrverbot ausgenommen sein, aber nicht die Strecke Bramberg, Heitere und Landstuel. «Hier liegt keine grundbuchliche Regelung vor wie etwa mittels öffentlichem Wegrecht mit Unterhaltsregelung», wird das kantonale Amt für Wald zitiert.

jmw

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