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Gutscheine für die Kinderbetreuung

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Das neue Jahr bringt für viele Familien und Gemeinden im Kanton Bern eine Neuerung im Bereich der Kinderbetreuung mit sich. Seit August 2019 haben die Gemeinden die Möglichkeit, für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung Gutscheine an die Familien auszustellen. Die meisten Gemeinden setzen diese Vorgabe des Kantons in diesem Jahr um.

Während die Eltern im alten System nur die Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisation (TFO) der Wohngemeinde nutzen konnten, haben sie mit dem neuen Gutscheinsystem die freie Wahl, ihre Kinder in einer beliebigen Kita oder TFO des Kantons betreuen zu lassen. Doch was bedeutet der Wechsel zum Gutscheinsystem für die einzelnen Gemeinden und Familien konkret?

Positives Echo

Die neue Änderung wird von den Gemeinden in der Bernischen Nachbarschaft mehrheitlich positiv aufgenommen. Der Gemeindeschreiber von Neuenegg, Marco Joder, schreibt auf Anfrage: «Da wir eine fortschrittliche Familien- und Kinderbetreuungspolitik begrüssen und fördern möchten, haben wir uns für das neue System entschieden.» Auch die Gemeinde Laupen begrüsst den Wechsel. Vor allem für die Eltern sei der Wechsel hin zum neuen System ein Vorteil: «Die Eltern haben neu ein besseres Angebot, da sie frei wählen können, in welcher zugelassenen Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisationen im Kanton sie ihre Kinder subventioniert betreuen lassen möchten», sagt Gemeindeschreiber Simon Mani.

Auch in Schwarzenburg sieht man die Umstellung positiv. «Eine Einführung der Betreuungsgutscheine ohne Kontingentierung ist ein starkes Bekenntnis zu einer familienfreundlichen Gemeinde», schreibt die Schwarzenburger Gemeinderätin Kathrin Sauter auf Anfrage. Grundsätzlich bringe das neue Finanzierungssystem mehr Wettbewerb unter den Anbietern, was Chancen mit sich bringe, sagt Sauter. «Vielleicht werden einige Eltern ihre Kinder in der Nähe ihres Arbeitsplatzes betreuen lassen.»

Dass die Gemeinden die Umstellung auf das Gutscheinsystem überwiegend positiv bewerten, glaubt auch Esther Christen, Leiterin der Abteilung Familie beim Amt für Soziales und Integration des Kantons Bern. Bei mehreren Informationsveranstaltungen habe sie von den Gemeindevertretern ein positives Echo erhalten. «Es sind auch schon etliche Anträge bei uns eingegangen.»

Mehraufwand für Gemeinden

Als Nachteil sehen die meisten Gemeinden den zusätzlichen Mehraufwand, der «infolge der Ausstellung von Betreuungsgutscheinen auf die Gemeinden zukommen wird», sagt Mani. Dem stimmt Joder von der Gemeinde Neuenegg zu: «Da die Administration in Sachen familienergänzende Kinderbetreuung bis anhin extern abgewickelt wurde und wir diese nun selbständig erledigen, bedeutet dies für uns sicher einen Mehraufwand.» Mit dem neuen System seien nun die Gemeinden für die Ausgabe der Gutscheine zuständig, ergänzt Sauter von der Gemeinde Schwarzenburg.

Esther Christen bestreitet nicht, dass die Umstellung auf das neue System für die Gemeinden aufwendig ist. «Die Gemeinden müssen sich erst mal mit dem neuen System vertraut machen, was Zeit kostet». Doch im Ganzen sei das neue System nicht aufwendiger und komplexer als das alte. Im Gegensatz zum alten System müssten die Gemeinden nicht mehr selber Verträge mit verschiedenen Anbietern von familienergänzender Kinderbetreuung abschliessen, sondern lediglich Gutscheine an berechtigte Familien ausstellen, sagt Christen.

Auswirkungen sind unklar

Was für Auswirkungen das neue System auf die Kosten und die Nachfrage haben wird, sei noch schwer abzuschätzen, so die Gemeindevertreter. Die Eltern können mit dem neuen System nun frei darüber entscheiden, in welcher Kindertagesstätte sie ihre Kinder betreuen lassen. «Die subventionierten Plätze sind somit nicht mehr nur auf die Kindertagesstätten oder Tagesfamilienorganisationen beschränkt, mit denen die Gemeinde einen Vertrag abgeschlossen hat», sagt Mani. Folglich entstehe ein grösserer Wettbewerb unter den Anbietern von familienergänzender Kinderbetreuung.

Es könne sein, dass als Konsequenz davon die Nachfrage nach mehr familienergänzender Betreuung anwachse und somit auch die Kosten für die Gemeinde Laupen steigen, sagt Mani. Dieser Ansicht ist auch die Gemeinde Neuenegg. Im Hinblick darauf hat sie bereits ihr Budget im Zusammenhang mit dem Systemwechsel für die familienergänzende Kinderbetreuung überdacht. «Mit der Erhöhung des Budgets von 82 000 Franken auf neu 110 000 Franken tragen wir der erhöhten Nachfrage Rechnung», schreibt Joder.

Etwas anders sieht das die Schwarzenburger Gemeinderätin Sauter für ihre Gemeinde. Weil die Gutscheine an ein gewisses Arbeitspensum gebunden sind und die Bedingungen nun strenger sind, erwartet Sauter keinen grossen Anstieg der Nachfrage. «Die Kita in Schwarzenburg ist momentan nicht ganz ausgelastet. Ich denke nicht, dass sich dies mit dem neuen System ändern wird.»

Die Gemeinden Laupen und Neuenegg haben ihr System auf den 1. Januar umgestellt. Die Gemeinde Schwarzenburg folgt im August dieses Jahres.

Esther Christen, Leiterin Abteilung Familie

«Höhere Qualität dank mehr Wettbewerb»

Durch den System­wechsel wird die extrafamiliäre Kinderbetreuung liberalisiert und dem Markt überlassen. Leidet darunter nicht die Qualität der Be­treuung?

Esther Christen: Das glaube ich nicht. Die Kindertagesstätten müssen die Zulassungsbedingungen zum Gutscheinsystem erfüllen. Sämtliche Anforderungen zur Aufsicht und zu den Bewilligungen gelten weiterhin. Ich denke, dass die Qualität gar erhöht werden kann, da die Kitas sich dank der Möglichkeit zur freien Preisgestaltung den Bedürfnissen und Wünschen der Eltern besser anpassen können. Beispielsweise können die Kitas längere Öffnungszeiten anbieten. Mit dem neuen System können die Kitas die Nachfrage der Eltern besser bedienen. Die Eltern sind zudem nicht nur am Preis der Kitas interessiert, sondern auch an anderen Faktoren, wie dem Standort oder der Qualität. So entstehen in Ortschaften, wo die Nachfrage hoch ist, neue Angebote der ausserfamiliären Kinderbetreuung, und die Qualität steigt.

Besteht dann nicht die Gefahr, dass sich wohlhabende Familien Luxus-Kitas leisten können, während ärmere Familien mit weniger guten Kitas vorliebnehmen müssen?

Die Preisgestaltung ist sicher etwas, das wir beobachten müssen. Wie sich die Preise entwickeln werden, wissen wir noch nicht, und das war auch ein wichtiges Thema, das wir im Vorfeld intensiv besprochen haben. Wir gehen jedoch aufgrund der Zahlungsbereitschaft der Eltern und des Wettbewerbs nicht davon aus, dass es sogenannte «Luxus-Kitas» mit überrissenen Preisen geben wird. Die Eltern werden ­sicher­lich auch auf den Preis schauen, und eine Kita, die zu teuer ist, kann sich längerfristig einfach nicht auf dem Markt halten.

Inwiefern beteiligt sich der Kanton Bern finanziell an den Gutscheinen?

Der grösste Unterschied zum alten System ist, dass sich der Kanton an jedem Gutschein beteiligt, der ausgestellt wird. Damit ist ein wichtiger Anreiz gesetzt, dass die Gemeinden auch allen Eltern Gutscheine ausgeben, welche die Kriterien erfüllen. Allerdings wurden die Zugangskriterien verschärft. Eltern, die einen Gutschein erhalten wollen, müssen nachweisen, dass sie zu einem gewissen Prozentsatz werktätig sind. Man wird diese Eltern zu dieser Zeit also sicher nicht auf dem Tennisplatz antreffen. So soll der Systemwechsel möglichst kostenneutral über die Bühne gehen.

Zum Wechsel

Die wichtigsten Änderungen

Mit dem Gutscheinsystem will der Kanton Bern die bisherige Finanzierungsform der extra­familiären Kinderbetreuung ersetzen. Neu erhalten die Eltern direkt von der Gemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie im Kanton Bern bei der Kita oder der Tagesfamilie ihrer Wahl einlösen können. Die Betreuungskosten werden durch den Gutschein vergünstigt. Der Kanton Bern beteiligt sich finanziell an den Kosten der Gemeinde für diese Gutscheine. Wollen die Gemeinden in den Genuss der Subventionen kommen, müssen sie beim neuen System mitmachen. Sie können allerdings selbst entscheiden, die Gutscheine in der Zahl zu limitieren. Eltern, Kitas und Tagesfamilienorganisationen müssen gewisse Bedingungen erfüllen, um beim Gutschein­system mitmachen zu können. Eltern müssen beweisen können, dass sie berufstätig oder in Ausbildung sind. Bei Alleinerziehenden muss das Arbeitspensum mindestens bei 20 Prozent, bei Paaren bei 120 Prozent liegen.

 

 

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