Bei Gutverdienenden ist in der Regel deutlich mehr Kapital vorhanden, welches automatisch zu mehr Handlungsmöglichkeiten führt. Bei Selbständigerwerbenden kommt noch dazu, dass sie freiwillig BVG-versichert sind und dies auch planerisch nutzen können.
Ob eine BVG-Rente rentabler als eine allfällige Alternative ist, lässt sich nicht so einfach beantworten. Wichtig ist, dass in der Kalkulation die Steuern mit einbezogen werden. Dies führt je nach Kanton zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Da die gesamte BVG-Rente der Einkommenssteuer unterliegt, ist diese im Kanton Schwyz grundsätzlich attraktiver als zum Beispiel im Kanton Freiburg.
Vermögen vererben
Kompliziert wird die Kalkulation, wenn man versucht, die Lebenserwartung einzubeziehen. Die BVG-Rente hat nämlich den Nachteil, dass im Todesfall in der Regel der überlebende Ehegatte nur noch 60 Prozent der Altersrente erhält und nach dessen Versterben in der Regel das Kapital zugunsten der Stiftung verfällt. Wird man 100-jährig, ist die BVG-Rente sicher die beste Wahl. Wer weiss das aber schon zum Zeitpunkt der Pensionierung?
Nach Statistik würde ein heute 65-jähriger Mann mit 84 Jahren versterben, seine gleichaltrige Frau mit 87 Jahren. Die Grafik vergleicht die BVG-Rente gegenüber einer alternativen Anlage. In diesem Beispiel müsste die überlebende Ehegattin mindestens 94-jährig werden, damit sich die Wahl der BVG-Rente auszahlt.
Zudem bieten frei wählbare Anlagen beim vorzeitigen Versterben die Möglichkeit, das verbleibende Vermögen an die Kinder, andere Verwandte oder Bekannte oder sogar wohltätige Institutionen zu vererben.
Auch die immer gleich hohen Altersrenten im BVG sind nicht optimal. Der effektive Bedarf ist zu Beginn der Pensionierung am höchsten und nimmt dann mit zunehmendem Alter immer mehr ab. Diese Rentenstufen können aber nur über alternative Anlagen abgebildet werden.
Dies sind nur einige wichtige Punkte, welche bei der Frage «Rente oder Kapital?» betrachtet werden müssen. Bei tieferen Einkommen ist tendenziell eher der BVG-Rentenbezug zu empfehlen, bei mittleren Einkommen kann je nach Situation auch ein Teilkapitalbezug zur Anwendung gelangen, und bei hohen Einkommen kann sogar ein totaler Kapitalbezug ins Auge gefasst werden.
Beratung ist nötig
Eine generelle Aussage ist nicht möglich. Zu empfehlen ist immer eine individuelle Beratung. Oft findet sich eine optimale Lösung nur in der Kombination verschiedener Anlageinstrumente.
Der Autor
Joseph Jungoist Vorsorge-, Versicherungs- und Anlageberater der Roth Gygax & Partner AG sowie der FMH Insurance Services und medDENT.ch. Verwaltung und Betreuung der Firmenkunden mit Schafer Versicherungen AG in Freiburg.