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Berufsauftrag der Lehrer

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Berufsauftrag der Lehrer

Neues Reglement trägt den Veränderungen Rechnung

Der Berufsauftrag der Lehrpersonen wird in einem neuen Reglement erstmals in qualitativer und quantitativer Hinsicht klar definiert. Dies besteht in der Beschreibung der Arbeitsbereiche und der Festlegung der dafür notwendigen Zeit. Es tritt auf Schuljahresbeginn in Kraft.

Von WALTER BUCHS

Auf Anfang 2003 ist ein neues Gesetz und Reglement über das Staatspersonal in Kraft getreten. Ebenfalls das einschlägige Reglement ist aufgrund des neuen Gehaltssystems Ende 2003 angepasst worden. Dies erforderte ebenfalls eine Anpassung des Reglements für das Lehrpersonal, das der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport untersteht (EKSD).

Vollständig überarbeitet

Wie Staatsrätin Isabelle Chassot, Direktorin der EKSD, am Mittwoch an einer Medienkonferenz ausführte, haben verschiedene Elemente den Ausschlag gegeben, dass das Reglement nicht bloss angepasst, sondern insgesamt überarbeitet wurde. So habe sich der Staatsrat in einem Bericht zum Postulat der Grossrätinnen Monique Fahrni-Herren und Ursula Krattinger-Jutzet einverstanden erklärt, den Berufsauftrag der Lehrpersonen für alle Schulstufen zu formulieren.

Aufgrund der Einführung des freien Mittwochnachmittags für Schülerinnen und Schüler der Kindergärten und Primarschulen sei es angezeigt, die Arbeitszeit und die eigentliche Unterrichtszeit der Lehrpersonen festzulegen. Auch die Schaffung der Pädagogischen Hochschule (PHS) habe einen Einfluss auf den Geltungsbereich des Reglements. Die Erziehungsdirektorin erinnerte zudem daran, dass immer mehr Personen in Teilzeit angestellt werden, dass es schwieriger wird, qualifizierte Lehrpersonen zu finden und daher auch Personen angestellt werden, die über unterschiedliche Berufserfahrungen verfügen. Aufgrund dieser Entwicklung sei die Praxis der Festsetzung der Anfangsgehälter und der Besoldungsberechnung bei befristeten Anstellungen geändert worden.

Wesentliche Änderungen

Das neue Reglement, das jenes aus dem Jahre 1991 ersetzt und am 1. September in Kraft tritt, ist nun vom Staatsrat vergangene Woche genehmigt worden. Wie Christiane Brülhart, Vorsteherin des Amtes für Ressourcen bei der EKSD, gestern vor den Medien betonte, enthält das Kapitel über den Berufsauftrag (Art. 16-24) ganz wesentliche Neuerungen. Der Berufsauftrag wird dabei in vier Arbeitsbereiche aufgeteilt und umschrieben. Es wird die Jahresarbeitszeit erwähnt, die jener des Verwaltungspersonals gleichgestellt ist. Neu wird die Anzahl Unterrichtseinheiten für die Lehrpersonen der Primarschule und die Präsenzzeit am Arbeitsplatz festgelegt.

Weitere Bestimmungen im neuen Reglement betreffen die bessere Berücksichtigung der Erfahrung bei der Festsetzung des Gehalts (beispielsweise der elterlichen Erziehungsarbeit) und die Einreihung der Lehrpersonen ohne einschlägiges Lehrdiplom. Es enthält auch Neuberechnungen des Ferienanspruchs bei Stellvertretungen über drei Monate und der Abzüge bei unbezahlten Urlauben. Dazu kommen Bestimmungen zur Altersentlastung für über 55-Jährige mit Beschäftigungsgrad unter 50 Prozent. Weitere Änderungen betreffen schliesslich Anpassungen an die neue Personalgesetzgebung wie die Aufhebung der medizinischen Untersuchung und der Unterscheidung zwischen privatrechtlichem und öffentlichrechtlichem Anstellungsverhältnis.

Geltungsbereich und Zielsetzung

Die Mitglieder des Lehrkörpers der Universität, der PHS und der Hochschule für Gesundheit und Soziales unterstehen diesem Reglement nicht. Zudem wird das alte Reglement aus dem Jahre 1991 noch für die Lehrpersonen des Konservatoriums sowie für die Berufsberater angewendet, bis besondere Reglemente für diese Personen in Kraft treten.

Die Vorsteherin des Amtes für Ressourcen wies die Medienvertreter darauf hin, dass mit dem neuen Reglement nicht zuletzt auch das Ansehen des Lehrerberufs in der Gesellschaft aufgewertet werden soll. Der Beruf solle zudem attraktiver werden, was auch die Rekrutierung fördern werde.

Das Reglement und erläuternde Berichte sind auf der Website der EKSD in beiden Sprachen verfügbar: www.fr.ch/dip

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