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Berufskosten sollen pauschal von Steuern abgezogen werden können

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Arbeitnehmende sollen ihre Berufskosten von den Steuern in Zukunft pauschal abziehen können. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung geschickt.

Unselbstständig Erwerbstätige sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Das solle den Abzug vereinfachen und insbesondere keinen Unterschied machen zwischen der Arbeit im Homeoffice und jener im Unternehmen.

Wie hoch die Pauschale ausfällt, wird das Finanzdepartement festlegen. Sie soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben. Man rechne deshalb momentan mit einer Grössenordnung von 6000 Franken, hiess es. Die Pauschale soll auch für die kantonalen Steuern gelten. Wie hoch diese dort ausfalle, sei den Kantonen überlassen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. April 2023.

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