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Berufung des Ex-Polizisten hat keine Chance

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Ein heute pensionierter Freiburger Polizist soll einem Asylbewerber gegen Oralsex eine Aufenthaltsbewilligung in Aussicht gestellt haben. Deshalb hatte ihn das Strafgericht des Saanebezirks im März dieses Jahres zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit zwei Jahren Bewährung verurteilt. Dies wegen Ausnutzung einer Notlage und Bestechlichkeit (die FN berichteten). Weder der Verurteilte noch der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser waren zufrieden mit diesem Urteil und legten Berufung ein. Während Gasser das Strafmass als zu tief empfindet, forderte die Anwältin des Ex-Polizisten für diesen einen Freispruch. Am Freitagmorgen fand am Kantonsgericht in Freiburg der Berufungsprozess statt.

Während fast einer Stunde versuchte Rechtsanwältin Cyrielle Friedrich das Gericht unter dem Präsidium von Catherine Overney davon zu überzeugen, dass der irakische Asylbewerber gelogen und ihren Mandanten zu Unrecht beschuldigt hatte. Die Beweise für den Oralsex würden fehlen, zudem sei ihr Mandant ein ehrenwerter Mann, was nicht nur sein Leumund zeige, sondern auch viele Zeugen belegen würden. Es deute auch nichts daraufhin, dass er eine homosexuelle Neigung habe, sagte sie in ihrem Plädoyer.

Vielmehr habe der Asylbewerber ihren Mandanten in eine Falle gelockt, um länger in der Schweiz bleiben zu können. Mit den falschen Anschuldigungen habe der junge Iraker versucht, seiner Ausschaffung zu entgehen. Dadurch habe er das Leben des ehemaligen Polizisten zerstört. Nun gehe es darum, dessen Ehre wieder herzustellen, so Cyrielle Friedrich.

Staatsanwalt fordert 24 Monate

Generalstaatsanwalt Fabien Gasser sah dies wie bereits im erstinstanzlichen Prozess ganz anders. Er sei der tiefen Überzeugung, dass die Dinge sich genauso zugetragen hätten, wie es der Asylbewerber ausgesagt habe. Gasser legte zudem dar, dass der Iraker keinerlei Nutzen aus dem Gerichts­prozess ziehen könne. Er habe auch nie Anzeige erstattet: Die Justiz war durch die Aussagen eines Kollegen des Irakers in einem anderen Prozess auf den Fall aufmerksam geworden.

Fabien Gasser forderte vom Kantonsgericht eine Erhöhung des Strafmasses von 15 auf 24 Monate bedingt. Dies weiterhin mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Der irakische Asylbewerber hatte zu Beginn des Prozesses erklärt, dass er zwar inzwischen in einer Garage arbeiten könne, er aber immer noch auf eine Aufenthaltsbewilligung warte. Nach diesen Erklärungen konnte er den Gerichtssaal verlassen. Sein Anwalt Albert Nussbaumer hatte dem Gericht erklärt, dass sein Mandant nicht erneut Fragen beantworten möchte, die seine Intimsphäre betreffen würden, da dies für ihn sehr schwierig sei. Das Beweisverfahren konnte schliesslich auch ohne weitere Befragungen abgeschlossen werden.

Den Prozess nie gewollt

«Er ist ein Lügner», sagte Albert Nussbaumer über den Angeklagten. Sein Mandant hingegen sage die Wahrheit. «Warum sollte er auch lügen?», so Nussbaumer und betonte, dass sein Mandant diesen Prozess nie gewollt habe.

Gericht hält an Strafmass fest

Gestern Abend fällte das Kantonsgericht sein Urteil. Es lehnt beide Berufungen ab und belässt die Strafe bei 15 Monaten bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Verurteilte muss die Gerichtskosten von gut 14 000 Franken bezahlen. «Das Gericht ist von dessen Schuld überzeugt», heisst es in der Begründung. Er habe keine einzige überzeugende Antwort zu den Fakten liefern können, mit denen er konfrontiert worden war. Der Fall geht auf das Jahr 2010 zurück, als der heute 63-Jährige noch im Polizeidienst war. Er soll mit dem Kläger dreimal sexuellen Kontakt gehabt haben und ihm dafür versprochen haben, bei der Verwaltung ein gutes Wort für ihn einzulegen.

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