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Berufung des Ex-Tanzlehrers ohne Chance: Er muss für fünf Jahre hinter Gitter bleiben

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Das Bezirksgericht Broye hatte einen 55-Jährigen im Februar zu fünf Jahren Gefängnis wegen sexueller Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Pornografie verurteilt. Der Mann legte beim Kantonsgericht Berufung gegen das Urteil ein; er beantragte ein milderes Strafmass. Gestern stand er vor dem Kantonsgericht. Dieses wies seine Berufung ab. Die Richter in Freiburg bestätigten das Urteil des Bezirksgerichts von fünf Jahren Gefängnis.

Alleine mit dem Stiefvater

Der Fall geht bis in das Jahr 1998 zurück: Eine Mutter und ihre 10-jährige Tochter besuchten eine Tanzschule. Der damals rund 37-jährige Mann war ihr Tanzlehrer. Die Mutter und der Mann gingen eine Beziehung ein. 2000 zog der Tanzlehrer bei der Mutter und deren Tochter ein.

Die Mutter war aus beruflichen Gründen jeweils mehrere Tage nicht zu Hause. Das Mädchen sah den Mann laut Anklageschrift als Ersatzvater und ging eine emotionale Beziehung mit ihm ein. Mit ihrem leiblichen Vater hatte sie zu diesem Zeitpunkt keinen Kontakt.

Verschiedene Praktiken

Laut Anklageschrift fand der erste sexuelle Kontakt zwischen dem Mann und der Klägerin 2001 in Form von Analverkehr statt. Bis Ende 2003 folgte regelmässiger analer und vaginaler Geschlechtsverkehr ohne Präservativ. Auch waren verschiedene sexuelle Praktiken mit Hilfsmitteln wie Handfesseln, Dildos oder Früchten und Gemüse im Spiel.

Der Angeklagte bestritt diese Handlungen bereits während der Verhandlung vor dem Bezirksgericht nicht. Sein Verteidiger Constantin Ruffieux machte gestern jedoch geltend, dass die sexuellen Handlungen im Einverständnis mit dem Mädchen stattgefunden hätten, ja, dass die Initiative von der 13-Jährigen aus gekommen sei. Der Mann habe sie nie zu etwas gezwungen, deshalb sei das Strafmass von fünf Jahren Gefängnis zu hoch.

Der Mann trage gerne Frauenkleider, bezeichne sich selber als lesbisch und wolle dominiert werden. Das Mädchen habe immer bei dem Mann sein wollen, und sie sei mit einem starken Charakter ausgestattet. Die beiden seien ein Liebespaar gewesen, sagte Ruffieux. Zwar seien die Taten seines Mandanten unbestritten abnormal und falsch, doch aufgrund der Initiative seitens der jungen Frau und der Liebesbeziehung zwischen den beiden sei ein milderes Strafmass angebracht. Staatsanwältin Yvonne Gendre machte geltend, dass es keinem 13-jährigen Mädchen von selber in den Sinn kommt, als erste sexuelle Handlung überhaupt Analverkehr mit einem 40-Jährigen zu haben. «Als alles begann, war sie zwölf Jahre alt», sagte Gendre, «sie war ein Kind.» Er hätte jeden Tag damit aufhören können, doch das habe er nicht getan.

Manipuliert und ausgenützt

Das Vergehen wiege schwer, ist der Urteilsbegründung des Kantonsgerichtes von gestern zu entnehmen. Dies aufgrund der Art der Übergriffe sowie wegen ihrer Wiederholung. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann zwar keine physische Gewalt angewandt, die damals 13-Jährige psychisch jedoch enorm unter Druck gesetzt und manipuliert hat. Das Mädchen habe in dem Mann eine Vaterfigur gesehen. Diesen Umstand habe er schamlos ausgenützt.

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