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Berufung eines Schwindlers abgeschmettert

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Für Kantonsrichter Adrian Urwyler und Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach war es eine Art Déjà-vu: Beide hatten schon mehrmals mit dem Beschuldigten zu tun gehabt. Der 37-jährige Mann war in der Vergangenheit wegen ähnlicher Delikte vor Gericht gestanden; im Juni 2015 hatte das Strafgericht Sense in Tafers ihn unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer 18-monatigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Diese hatte er auch gleich angetreten, er sitzt derzeit in der Strafanstalt Witzwil. Parallel dazu hat er das Urteil angefochten, so dass der Fall nun gestern noch einmal vor dem Strafappellationshof des Kantonsgerichts verhandelt wurde. Dieser bestätigte das Urteil der Vorinstanz in allen Punkten.

Die gleiche Masche

Der Mann hat immer die gleiche Masche abgezogen: Er gab in Läden in Bern und Freiburg vor, Schmuck, Sonnenbrillen oder auch mal ein Auto kaufen zu wollen, verlangte einen Einzahlungsschein, zahlte auf der Post einen kleinen Betrag ein und fälschte die Quittung. Mit dieser ging er zurück ins Geschäft und bezog die Ware. Er eignete sich so Waren für insgesamt 49 400 Franken an und versuchte auch, einen Kredit von 150 000 Franken zu erschwindeln.

«Ich bin mit gewissen Punkten des Urteils nicht einverstanden», sagte er auf die Frage des Gerichtspräsidenten nach dem Grund für die Berufung. Sein Anwalt Marc Ursenbacher formulierte es klarer: Er verlangte, dass sein Mandant vom Vorwurf des Betrugs und des versuchten gewerbsmässigen Betrugs freizusprechen sei. Einzig die mehrfache Urkundenfälschung liess er stehen. Er beantragte auch, dass dem Mann anstelle einer Freiheitsstrafe eine ambulante Therapiemassnahme auferlegt wird. «Ja, er hat ein psychisches Problem», sagte Marc Ursenbacher im Plädoyer. Sein Mandant brauche therapeutische Hilfe. «Er muss gebessert und nicht nur weggesperrt werden.» Er bekomme zwar Medikamente, doch werde er nicht dabei unterstützt, sein Handeln zu verstehen. Auf diese Weise könne er nicht resozialisiert werden. Zur Verurteilung wegen Betrugs stellte der Anwalt die Frage nach dem Mitverschulden der Opfer. Die Geschäftsführer der Läden seien zu leichtgläubig gewesen.

Geschickte Fälschungen

Für die Vertreterin der Anklage, Christiana Dieu-Bach, war klar: «Das Urteil des Bezirksgerichts Sense gilt.» Sie zerpflückte den Vorwurf des Verteidigers, die Betrogenen hätten aufmerksamer sein sollen: «Der Angeklagte ist auf dem Gebiet der Urkundenfälschung sehr geschickt, da er das schon seit Jahren praktiziert. Das waren keine dilettantischen Basteleien», hielt sie fest. Bei den Kreditanträgen habe er bestehende Firmen mit eigener Homepage und Handelsregistereintrag als Sicherheit angegeben. «Eine qualifizierte Täuschungshandlung liegt vor.» Auch die Gewerbsmässigkeit sah sie als gegeben an: Sechs Betrugsfälle innerhalb von wenigen Monaten. «Er hat damit einen grossen Teil seiner Lebenshaltungskosten decken wollen.» So sah es auch das Gericht in seinem Urteil: «Die Argumentation der Verteidigung stösst ins Leere.»

Wenig Verständnis hatte Christiana Dieu-Bach auch für den Berufungsantrag für eine Therapie und das Kantonsgericht folgte im Urteil ihrer Argumentation. Beide wiesen darauf hin, dass eine von einem Berner Gericht angeordnete ambulante Therapie wegen Aussichtslosigkeit hatte aufgehoben werden müssen. Und sie machten geltend, dass die 2011 in einem psychiatrischen Gutachten festgestellte Persönlichkeitsstörung seither nicht stärker geworden sei.

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