Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Beschäftigungslage ist weniger schlimm als in den 90er Jahren

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Am 1. Juli 2003 tritt das revidierte Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung in Kraft. Die Entschädigungsdauer wird dabei von 520 auf 400 Tage gekürzt. Dies bedeutet, dass eine arbeitslose Person nicht mehr während zwei Jahren Taggelder beziehen kann, sondern nur noch während etwa 18 Monaten. Die zweijährige Rahmenfrist bleibt aber unverändert. Laut kantonalem Gesetz über die Beschäftigung und die Arbeitslosenhilfe (BAHG) haben aber Ausgesteuerte keinen Anspruch auf kantonale Leistungen, solange die Rahmenfrist des Bundes läuft. Diese Bestimmung wurde erlassen, um die Kumulierung von Bundes- und Kantonsleistungen zu vermeiden.

Aufgrund dieser Tatsache und wegen der zunehmenden Arbeitslosigkeit im Kanton gelangte SP-Grossrätin Antoinette Romanens mit einer Reihe von Fragen an den Staatsrat. Dabei gab sie zu bedenken, dass sich die Personen, die schon länger arbeitslos sind, Sorgen machen, zumal ihre Eingliederungschancen kleiner seien.
«Je länger eine Person arbeitslos ist, desto intensiver wird sie betreut», betont der Staatsrat in seiner Antwort und weist darauf hin, dass die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit heute im Kanton unter sieben Monaten liege. «Aber eine bestimmte Zahl von Personen ist von der Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Rund vierzig Stellensuchende werden monatlich ausgesteuert», fährt er fort. Laut Amt für den Arbeitsmarkt werden am 1. Juli rund hundert Personen in den Genuss von kantonalen Massnahmen nach BAHG kommen. «Diese Situation ist aber weit weniger schlimm als die, welche der Kanton in den 90er Jahren kannte», hält der Staatsrat fest und ist überzeugt, dass diese aussergewöhnliche Zunahme an Aussteuerungen mit den Massnahmen des Kantons und den Mitteln des Beschäftigungsfonds zu bewältigen sei.Die Freiburger Regierung gibt weiter zu verstehen, dass sie nicht gewillt ist, die im kantonalen Gesetz (BAHG) festgehaltenen Bewilligungskriterien zu lockern. «Das Ziel dieser Massnahmen ist nicht, den Stellensuchenden zu ermöglichen, arbeitslos zu bleiben. Ihnen soll stattdessen eine zusätzliche Chance auf eine Anstellung oder auf die Eröffnung einer neuen Rahmenfrist des Bundes gegeben werden», so der Staatsrat.

Meistgelesen

Mehr zum Thema