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Beschleunigte Verfahren?

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Untertitel: Kleinkriminelle rascher verurteilen

Gleichberechtigung

Angesichts der zunehmenden Delinquenz könne ein beschleunigtes und verkürztes Verfahren tatsächlich positive Auswirkungen haben, teilt der Staatsrat in seiner Antwort die Auffassung des FDP-Grossrats aus Bulle. Er ist deshalb der Ansicht, dass weitere Untersuchungen bezüglich eines beschleunigten Verfahrens durchgeführt werden sollten und empfiehlt deshalb dem Grossen Rat das Postulat zur Annahme.

Allerdings werfe ein solches Verfahren Fragen zum Grundsatz der Gleichberechtigung auf. Ein Gericht für Schnellverfahren sei indes eher für Kleinkriminalität wie beispielsweise Ladendiebstähle denn für Wirtschaftsdelikte geeignet. Ausserdem werde durch das verkürzte Verfahren die Rechte der Verteidigung und allenfalls der Zivilpartei eingeschränkt.
Wie Untersuchungen ergaben, existieren heute noch keine spezifischen Gerichte für erwachsene und jugendliche Straftäter, die in flagranti angehalten werden.
Das französische Strafrecht kennt das beschleunigte Verfahren für In-flagranti-Anhaltungen, im deutschen Recht wird ein solches für «klare Fälle» angewandt.
In der Schweiz kennen mehrere Kantone ein beschleunigtes Verfahren für «spezifische Fälle». Damit soll laut Staatsrat den Verzögerungen im Strafverfahren entgegengewirkt werden. Das Ziel sei es, schneller auf bestimmte Kategorien von Delikten reagieren zu können.

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