Die wegen mehrerer Gewaltdelikte beschuldigte junge Frau hat sich am Donnerstag vor dem Zuger Obergericht nicht zu den Vorwürfen geäussert. Sie begründete dies damit, dass sie sich nicht angemessen verteidigt fühle und sich nicht auf den Prozess habe vorbereiten können.
Die 20-Jährige hatte das Gericht um einen anderen amtlichen Verteidiger gebeten, weil sie sich zweitklassig verteidigt fühle. Das Gericht lehnte den Antrag nach kurzer Beratung ab. Es gebe keinen Anhaltspunkt, dass der Verteidiger Pflichten verletzt habe und die Verteidigung nicht effektiv sei.
Die Frau leidet unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung und an den Folgen einer Vergewaltigung. Sie hatte als 18-Jährige einen Bekannten mit einem Messer und zuvor als 17-Jährige einen Polizisten mit einem Schlagstock schwer verletzt. Das Strafgericht verurteilte sie im Februar 2023 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.