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Beschuldigter geht bis vor Bundesgericht

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Im November 2012 übernachtete eine junge Frau in der Wohngemeinschaft (WG) ihrer Freundin. Gegen halb eins in der Nacht erwachte sie, weil sie gespürt habe, wie jemand an ihr «herumgefummelt» habe. Die Person sei aus dem Zimmer gegangen; sie habe nicht gesehen, wer es war. Kurz nach drei Uhr sei sie wieder erwacht, weil jemand an ihr herumgefummelt habe. Und diesmal habe sie den WG-Kollegen ihrer Freundin erkannt. Sie habe ihre Freundin geweckt und anschliessend den Kollegen zur Rede gestellt. Dieser habe nur gefragt, was eigentlich ihr Problem sei.

Die junge Frau zeigte den Mann an. Sowohl der Polizeirichter als auch das Kantonsgericht verurteilten ihn wegen sexueller Belästigung zu einer Busse von 500 Franken. Dazukommen Verfahrenskosten voninsgesamt 4200 Franken.

Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt: Sein Mandant habe sich auf seine Prüfungen vorbereitet und die Nacht durchgeschlafen. Die Anklage bringe nur Indizien hervor, die nicht überzeugten, jedoch keine Beweise. Die Frau habe zwischen ihrer Freundin und der Wand geschlafen; da sei kaum anzunehmen, dass der Mann das Risiko eingegangen sei, seine WG-Kollegin aufzuwecken. Das Kantonsgericht hingegen befand, die Aussagen der Frau seien widerspruchsfrei und damit glaubwürdig gewesen. Hingegen seien die Angaben des Mannes nicht nachvollziehbar. Der Mann zieht das Urteil vor Bundesgericht. njb

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