Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Beschuldigter wollte weiterhin arbeiten

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Angestellter des Beistandschaftsamts der Stadt Freiburg soll das Geld mehrerer Klienten veruntreut haben–das wurde im Dezember 2014 bekannt: Er soll mindestens drei Personen um Geld betrogen haben, indem er ihnen leere Quittungen vorlegte. Sie unterschrieben sie, und er setzte erst später den Betrag ein. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Untersuchung gegen ihn. Vorgeworfen werden dem Mann Veruntreuung, ungetreue Geschäftsführung und Urkundenfälschung. Der Sozialarbeiter selber wehrte sich gegen die Vorwürfe (die FN berichteten).

Die Stadt Freiburg hat den Sozialarbeiter zuerst suspendiert, danach hat sie ihm gekündigt, wie aus einem soeben veröffentlichten Entscheid des Kantonsgerichts hervorgeht. Der Mann wehrte sich vor Kantonsgericht gegen die Suspendierung. Dieses schreibt aber nun in seinem Entscheid, es sei kaum vorstellbar, dass der Mann beim Beistandschaftsamt für Erwachsene arbeite, solange das Verfahren gegen ihn laufe: Dies würde den Betrieb stören. Auch sei es wichtig, die Klienten des Amts zu schützen. Zudem sei das Vertrauensverhältnis zwischen dem Sozialarbeiter und der Stadt so erschüttert, dass an eine ruhige Zusammenarbeit nicht mehr zu denken sei. Das Gericht hält auch fest, dass die Suspendierung und auch die Entlassung nicht zum Nachteil des Beschuldigten seien, sollte sich später herausstellen, dass er grundlos angeklagt worden sei: Dann könne er seine Rechte über eine Klage wegen missbräuchlicher Kündigung einfordern. njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema