Wie angekündigt hat das Initiativkomitee «Verkehrsfreie Hauptgasse» gemeinsam mit der GLP und Privatpersonen eine Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung der Initiative durch den Murtner Generalrat eingereicht. Dieser hatte die Initiative am 9. Oktober für ungültig erklärt (die FN berichteten). In der Beschwerde werde dargelegt, dass eine rechtskonforme Anwendung der Initiative sehr wohl möglich sei, heisst es in einer Mitteilung von gestern. Mit der Ungültigkeitserklärung habe der Generalrat gegen den Grundsatz «Im Zweifel für das Volk» verstossen. luk
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