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Beschwerde eingereicht

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Beschwerde eingereicht

Besucherparkplätze auf Schützenmatte

Die öffentlichen Besucherparkplätze auf der Schützenmatte in Freiburg sollen per sofort aufgehoben werden. Dies fordert der VCS Sektion Freiburg mittels einer Bauaufsichtsbeschwerde gegen den Gemeinderat von Freiburg.

Die Beschwerde, welche der VCS-Anwalt Rainer Weibel am Mittwoch beim Oberamtmann des Saanebezirks eingereicht hat, steht im Zusammenhang mit der heutigen Eröffnung des «Freiburg Centre» und dessen Parking. Laut Weibel hat der VCS Freiburg bereits in den Jahren 1988 und 1989 Einsprache gegen den Quartierplan «Bahnhof Süd» erhoben, der damals ein Parking von 569 Parkplätzen vorgesehen habe. Der Staatsrat habe den Quartierplan zwar genehmigt, doch habe der VCS den Plan beim Bundesgericht mit Erfolg angefochten. In der Folge sei es zu einem Vergleich mit den Promotoren des Projektes gekommen.

Ein Vergleich

Laut Weibel hat der Staatsrat dann das Detailplanreglement revidiert und die Anzahl Parkplätze auf 284 reduziert. «Provisorisch in Betrieb genommen werden dürfen 240 Plätze, die übrigen 42 nur gegen den Nachweis, dass die umweltrechtlichen Grenzwerte im Perimeter eingehalten sind», hält Weibel fest und zitiert aus dem Quartierplanreglement, in welchem versprochen wurde, dass auf der Oberfläche der Schützenmatte kein Parkplatz errichtet werde. «Dabei ist zu betonen, dass die Promotoren, worunter der Gemeinderat selbst, in ihren Gesuchen immer vorgesehen hatten, die Besucherparkplätze auf der Schützenmatte nach Inbetriebnahme des neuen Parkings aufzuheben», schreibt Weibel.

Gemäss VCS-Anwalt befinden sich diese Parkplätze innerhalb des Perimeters des Quartierplans «Bahnhof Süd». So habe auch das Düdinger Büro für Umweltfragen, A. Zurwerra, in seinem Umweltbericht die Aufhebung der damals 115 öffentlichen Parkplätze vorgesehen.

Glaubwürdigkeit nicht gefährden

Weibel erinnert in seiner Beschwerde auch daran, dass der VCS während des Baus des neuen Parkings mehrmals vom Gemeinderat eine Bestätigung verlangt habe, dass diese Parkplätze auf den Eröffnungstag des neuen Parkings hin aufgehoben würden. Er stelle nun aber fest, dass der Gemeinderat sich nicht an das rechtskräftige Quartierplanreglement halten wolle, zumal der Polizeichef der Stadt Freiburg in den FN erklärt habe, dass diese Forderung zu früh komme (vgl. FN vom 22. Oktober). Laut Weibel hat sich der Gemeinderat an die geltende Gesetzgebung zu halten, wolle er seine Glaubwürdigkeit nicht gefährden. «Die Baudirektion hat den VCS eingeladen, die Bedingungen zu nennen, unter denen er auf eine Einsprache gegen eine Parkingerweiterung mit 296 Parkplätzen an der Schützenmatte verzichten würde. Der VCS hat einen Katalog von Bedingungen vorgelegt und ist bereit, darüber zu verhandeln. Wenn aber der VCS feststellen muss, dass sich der Gemeinderat über frühere Verträge und die geltende Gesetzgebung einfach hinwegsetzt, scheinen ihm solche Verhandlungen nicht mehr sinnvoll», schreibt Weibel weiter.

Mit der Aufhebung der Parkplätze auf der Schützenmatte will er u.a. auch den motorisierten Benützern des Stadtzentrums «keine illegalen Parkplatzkapazitäten vorgaukeln». FN/Comm .

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