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Beschwerde wegen abgewiesener Einbürgerung teilweise gutgeheissen

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Autor: karin aebischer

DüdingenDer Gemeinderat von Düdingen hatte einer Frau die Einbürgerung verweigert, weil er fand, dass wesentliche Kriterien für die Einbürgerung nicht erfüllt waren. Er hatte bei seinem Entscheid auch die Familienverhältnisse in seine Überlegungen einbezogen.

Der Ehemann der Frau war im Mai 2006 vom Amtsgericht Lörrach unter anderem wegen Drogenhandels zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Nach Verbüssung der Strafe kehrte er im Januar 2007 in die Schweiz zurück, erhielt jedoch keine Aufenthaltsbewilligung und wurde des Landes verwiesen. Die Frau machte in ihrer Beschwerde geltend, dass die Gemeinde mit der Ablehnung ihres Einbürgerungsgesuchs gegen das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung verstossen habe. Sie wies darauf hin, dass sie und nicht ihr Ehemann die Einbürgerung beantragt habe und dass bei der Beurteilung des Gesuchs einzig ihre eigene Situation massgebend sei.

Oberamtmann schützt Rat

Oberamtmann Nicolas Bürgisser wies die Beschwerde der Frau Anfang Januar 2010 ab. Er verneinte eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes. Zudem sehe sowohl das Gesetz vom 15. November 1996 über das freiburgische Bürgerrecht als auch das Reglement zu diesem Gesetz vom 19. Mai 2009 vor, dass die Einbürgerungsbedingungen auch dann auf den Ehegatten der gesuchstellenden Person ausgeweitet werden kann, wenn dieser keine Einbürgerung beantragt.

Wie den aktuellen Mitteilungen des Düdinger Gemeinderates zu entnehmen ist, hat das Freiburger Verwaltungsgericht die Beschwerde der Frau nun teilweise gutgeheissen. Damit hat das Gericht das Gesuch dem Düdinger Gemeinderat zur Neubeurteilung unterbreitet.

Details noch nicht klar

Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts ist für die Öffentlichkeit bisher noch nicht ersichtlich. Deshalb sind die Details des Urteils noch nicht klar. Oberamtmann Nicolas Bürgisser erklärte auf Anfrage, dass die Erstinstanz einen Teil des Einbürgerungsgesuchs neu beurteilen müsse. Es handle sich dabei um eine Verfahrensfrage.

Noch einmal beurteilen

«Der Gemeinderat muss den Fall noch einmal anschauen. Wir werden dies tun, sobald die Unterlagen bei uns eintreffen», sagte die Düdinger Gemeindepräsidentin Hildegard Hodel-Bruhin am Donnerstag auf Anfrage der FN.

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