Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Besitzer müssen ihre Ferienhäuser am Südufer des Neuenburgersees räumen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Schon vor 22 Jahren wurde den Besitzern der Ferienhäuser am südlichen Ufer des Neuenburgersees eine Frist gesetzt, ihre Chalets zu entfernen. Doch diese stehen heute immer noch im Naturschutzgebiet. 119 sind es allein auf Freiburger Boden. Nun soll ein geänderter Nutzungsplan dafür sorgen, dass der Rückbau der Chalets umgesetzt wird. Dieser Plan liegt seit gestern öffentlich auf; er wurde von zwei kantonalen Direktionen den Medien vorgestellt. Der Nutzungsplan will das harmonische Nebeneinander von Mensch und Natur sichern. Dazu gehören Zonen mit geregeltem Spazieren, Baden und Schifffahren. Die Ferienhäuser sind damit nicht kompatibel. Der Kanton gibt den Besitzern ab Inkrafttreten 18 Monate Zeit, die Häuser rückzubauen. Ihnen bleiben aber Rekursmöglichkeiten.

uh

Bericht Seite 3

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema