Schon vor 22 Jahren wurde den Besitzern der Ferienhäuser am südlichen Ufer des Neuenburgersees eine Frist gesetzt, ihre Chalets zu entfernen. Doch diese stehen heute immer noch im Naturschutzgebiet. 119 sind es allein auf Freiburger Boden. Nun soll ein geänderter Nutzungsplan dafür sorgen, dass der Rückbau der Chalets umgesetzt wird. Dieser Plan liegt seit gestern öffentlich auf; er wurde von zwei kantonalen Direktionen den Medien vorgestellt. Der Nutzungsplan will das harmonische Nebeneinander von Mensch und Natur sichern. Dazu gehören Zonen mit geregeltem Spazieren, Baden und Schifffahren. Die Ferienhäuser sind damit nicht kompatibel. Der Kanton gibt den Besitzern ab Inkrafttreten 18 Monate Zeit, die Häuser rückzubauen. Ihnen bleiben aber Rekursmöglichkeiten.
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