Châtel-St-Denis Am 1. August um 20.45 Uhr fanden die herbeigerufenen Polizisten bei Châtel-St-Denis eine leerstehende Scheune in Flammen vor. Der Besitzer des Hauses gab an, dass er das Feuer selbst gelegt hatte, und dies in Absprache mit dem Feuerwehrkommandanten von Châtel-St-Denis. Dies war jedoch ein Missverständnis. Der inzwischen pensionierte Kommandant André Bongard erschrak: «Der Mann sprach von einer zusammengestürzten Scheune und von Abfällen, die er am 1. August verbrennen möchte. Er hat mich hinters Licht geführt.» Um eine Scheune abzureissen, benötigt man eine Bewilligung, die beim Oberamt einzuholen ist. «Betreffend der abgebrannten Scheune ist nie eine Anfrage eingegan- gen», bestätigt der Oberamtmann des Vivisbachbezirks Michel Chevalley.
Das Feuer stellte keine Ge-fahr für die umliegenden Wohngebäude dar. Derzeit läuft eine Voruntersuchung, die abklären soll, ob die Brandstiftung strafrechtlich verfolgt werden soll. Lib./mr