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«Besorgniserregende» Schäden

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«Besorgniserregende» Schäden

Jagd auf Wildschweine wird vorgezogen und ist intensiver

Die Schäden, welche die Hirsche und die Wildschweine anrichten, bezeichnet der Staatsrat als besorgniserregend. Er hat deshalb den Jagdbeschluss angepasst.

In den Jahren 2002 und 2003 sind bloss sechs resp. fünf Hirsche erlegt worden. Der Abschussplan sah jedoch den Abschuss von je 15 Tieren vor. Um Waldschäden vorzubeugen, hat der Staatsrat die Hirschjagd nun erleichtert, indem er den Abschuss von Hirschkategorien erlaubt, die bisher nicht gejagt werden durften (grosse Hirsche, Spiesser). Nur die führende Hirsch-
kuh, d.h. eine Hirschkuh mit ihrem Hirschkalb, bleibt weiterhin geschützt. Der Abschussplan bleibt wie bisher bei 15 Tieren. Um jedoch zu vermeiden, dass zu viele Hirsche mit Gehörn, die bei den Jägern sehr beliebt sind, geschossen werden, dürfen höchstens fünf Hirsche mit Gehörn erlegt werden.

Die Hirschjagd dauert wie bis anhin zwei Wochen und beginnt am 20. September 2004. Wenn der Abschussplan nicht eingehalten wird, wird sie um eine Woche verlängert.

Wildschweinjagd
beginnt schon am 1. September

2003 wurden während der Wildschweinjagd nur 28 Wildschweine und weitere 16 bei Regulierungabschüssen durch Wildhüter erlegt. Damit eine bessere Regulierung gewährleistet ist, hat der Staatsrat folgende Massnahmen ergriffen:

Vorzeitige Eröffnung der Wildschweinjagd am 1. September 2004, also drei Wochen vor der allgemeinen Eröffnung der Jagd. Während dieser vorgezogenen Jagd darf nur ausserhalb der Wälder gejagt werden, um zu vermeiden, dass aufgescheuchte Wildschweine die Wälder verlassen und landwirtschaftliche Kulturen beschädigen. Diese vorzeitige Eröffnung fällt mit der Jagdzeit in den Kantonen Waadt und Bern zusammen.

Da Wildschweine immer mehr Bergweiden beschädigen, müssen sie im Berggebiet intensiver gejagt werden. Bisher durften sie im Berggebiet nur im September während der zweiwöchigen Jagd auf die Gämse gejagt werden. Neu wird sie in gewissen Bergregionen auch im November und Dezember eröffnet bleiben. Damit das Bergwild nicht allzu sehr gestört wird, sind nur die Ansitzjagd und die Drückjagd ohne Hund (ausser mit einem Fährtenhund an der Leine) gestattet. Diese Jagd ist in den Wildsektoren der Regionen Schwyberg, Ättenberg, Les Recardets, Biffé, Moléson-Vudalla-Entre-Deux-Dents sowie auf der ganzen rechten Talseite des
Intyamon gestattet.

Auch wenn die Bundesgesetzgebung die Wildschweinjagd bis Ende Januar erlaubt, ist es besser, das Wildschwein im Januar nicht zu jagen, da in diesem Monat bereits Junge geworfen werden. Je nach erlegten Tieren wird sie im Flachland bis im Januar verlängert.

Um den Wildschweinbestand im Wasser- und Zugvogelreservat von internationaler Bedeutung, Chevroux-
Portalban, unter Kontrolle zu bringen, wurde die Dauer der Jagd im Reservat verdoppelt (von Oktober bis Januar).

Das Amt für Wald, Wild und Fischerei kann Nachjagden für das Wildschwein organisieren, wie auch für den Hirsch, die Gämse und das Rehwild.

Der Abschuss von Wildschweinen im Teilschutzgebiet Torny-Chénens ist im Herbst gleichzeitig mit der Jagd auf das Rehwild und den Fuchs gestattet.

Murmeltierjagd
in gewissen Gebieten verboten

Seit einigen Jahren ist ein deutlicher Rückgang der Murmeltierkolonien in mehreren Gebieten der Voralpen festzustellen. Die Jagd ist jedoch nicht der Hauptgrund für diesen Rückgang (13 erlegte Tiere im Jahr 2003). «Der grösste Murmeltierräuber ist der Adler», schreibt der Staatsrat. Ein Verbot der Jagd auf Murmeltiere in diesen Gebieten könne jedoch zu einer Wiederbesiedelung dieser Kolonien beitragen. Diese Massnahme wurde für die Wildsektoren, die die Gegenden von Charmey, Vounetse, Patraflon, Fornis, Val d’April, Brenleire, Crosets abdecken, ergriffen

Die Bestimmungen über die Jagd auf das Rehwild und die Gämse wurden nicht geändert. Die Jagd wird am Bettagmontag, dem 20. September 2004, eröffnet. FN/Comm.

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