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Bessere Koordination

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Bessere Koordination

Vorgehen bei Hanfkonsum in den Schulen

Werden Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und Berufsschulen beim Hanfkonsum oder Hanfhandel erwischt, so greifen die Schulen ein. Neue Gesetze braucht es laut Freiburger Regierung nicht, aber eine bessere Koordination.

Der Staatsrat stellt in einer Antwort auf eine Motion fest, dass die geltenden Bestimmungen und Reglemente bereits alle erforderlichen Bestimmungen enthalten, um bei Verfehlungen handeln zu können. Es brauche aber eine bessere Koordination. Deshalb habe er die Erziehungs- und Volkswirtschaftsdirektion aufgefordert, gemeinsame Empfehlungen über das erwartete Verhalten der Schülerinnen und Schüler sowie über die Folgen bei Widerhandlungen zu erlassen.

Klare Richtlinien gefordert

Die Motion haben André Masset (CVP, Estavannens) und Charly Haenni (FDP, Vesin) eingereicht. Sie forderten dabei den Staatsrat auf, klare disziplinarische Richtlinien für Berufs- schulen und Kollegien zu erstellen. Ihrer Ansicht nach müssten Massnahmen und Disziplinarverfahren vorgesehen werden, die zum vorübergehenden, im Wiederholungsfall zum definitiven Schulausschluss führen können, werden Kollegiums- oder Berufsschüler mit Hanf in einer Schule oder deren Nähe erwischt.

Lernfähigkeit wird beeinträchtigt

Sie begründeten ihre Forderung mit der Tatsache, dass rund 600 000 Personen in der Schweiz regelmässig Cannabis konsumieren und – was schlimmer sei – ein Drittel davon Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren seien. «Der Cannabiskonsum wirkt sich auf die Lernfähigkeit, die Motivation und die Persönlichkeitsentwicklung aus. Regelmässiger Hanfkonsum kann zu Schulversagen führen, und der Staat muss dann zusätzliche Ausbildungsjahre finanzieren», gaben die Motionäre zu bedenken. Nur eine klare Haltung und die Ankündigung von Strafen können ihrer Meinung nach die Jungen in die Verantwortung nehmen und die Ausbreitung des Hanfkonsums eindämmen.

Ein Erziehungskonzept

In seiner Antwort weist der Staatsrat darauf hin, dass die Erziehungs- und die Gesundheitsdirektion ein allgemeines Erziehungskonzept erarbeitet haben, in welchem auch die Drogenabhängigkeit thematisiert worden sei. Er bestätigt dabei, dass der Einfluss von Cannabis – nebst dem Rauchen und vor allem Alkoholkonsum – unleugbar negative Konsequenzen auf die Leistung und die Schularbeit haben. Er stützt sich dabei auf jüngste Untersuchungen.

Laut Staatsrat könnte heute bei den Jugendlichen der Eindruck entstehen, dass der Cannabiskonsum nicht mehr strafbar sei. Dies erleichtere die Aufgabe der Schuldirektionen bezüglich Prävention und Bestrafung nicht. «Die Jugendlichen müssen von der Behörde jeder Ebene, ob politisch oder von der Schule, ein klares Zeichen erhalten, das ihnen zeigt, dass sich der Konsum von Hanfderivaten insbesondere auf die Schulleistung und die Motivation tückisch auswirken kann», betont die Freiburger Regierung weiter.

Rauchverbot in den Schulgebäuden

Der Antwort kann weiter entnommen werden, dass das heutige Reglement für die Kollegien insbesondere das Rauchverbot in den Schulgebäuden hervorhebt. Weniger klar sei es jedoch bezüglich Cannabis- und Alkoholkonsum. Deshalb würden die Schuldirektionen periodisch Rundschreiben mit folgendem Inhalt herausgeben:
l Der Konsum von Cannabis und dessen Derivaten und natürlich auch anderer Drogen und Betäubungsmittel ist während der Schulzeiten verboten. Dieses Verbot gilt auch für den Aufenthalt auf dem Schulgelände und in dessen Umgebung.
l Wer dagegen verstösst, riskiert eine Disziplinarstrafe. Lehrpersonen und Aufsichtspersonal sind befugt, sofort zu handeln, wenn sie einen Verstoss feststellen, und werden aufgefordert, ihre Beobachtungen der Direktion mitzuteilen.
l Jeder Hinweis bezüglich Verdacht auf Handel mit unerlaubten Produkten in der Schule wird besonders untersucht; die Hauptbeteiligten an einem solchen Handel werden der Polizei gemeldet.

Ausschluss von der Schule

«Um bei den Jugendlichen glaubhaft zu sein, müssen bei solcher Vorwarnung im Verfehlungsfall Konsequenzen folgen», betont der Staatsrat und gibt zu verstehen, dass die Direktionen in jedem erwiesenen Fall handeln, um ein Exempel zu statuieren. «Es gibt Schülerinnen und Schüler, die vom Unterricht oder definitiv von der Schule ausgeschlossen wurden, insbesondere im Falle von Drogenbesitz oder Drogenhandel», hält er weiter fest. Es sei aber klar, dass die Schulen nicht die nötigen personellen Mittel hätten, um sämtliche Fälle systematisch zu ermitteln. «Es scheint jedoch, dass die Schulen auf diesem Gebiet nicht einheitlich vorgehen und eine bessere Koordination der getroffenen Massnahmen oder der Schnelligkeit im Eingreifen nötig wäre», fügt er bei.

Weil der Staatsrat verspricht, für eine bessere Koordination zu sorgen, aber keine neuen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden müssen, empfiehlt er dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen. az

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