SITTEN. Im Kanton Wallis dürfen kommerzielle Aschebestattungen künftig nicht mehr ausserhalb von dafür bestimmten Orten durchgeführt werden. Der Grosse Rat hat am Donnerstag eine entsprechende Regelung ins Gesundheitsgesetz aufgenommen. Die Aufsicht über die neue Regelung wird voraussichtlich an die Gemeinden delegiert.Seit einigen Jahren ist im Val d’Hérens eine deutsche Firma tätig, die auf ihrem Grundstück kommerzielle Aschebestattungen anbietet, wo jetzt bereits gegen tausend Verstorbene ruhen. Gegen die Praxis der Firma gab es lokal Wiederstand. Die Schweiz ist in Deutschland als Destination für Aschebestattungen in der freien Natur sehr beliebt, weil in Deutschland ein Friedhofzwang besteht. sda
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