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Bestechung ist nicht mehr von den Steuern abziehbar

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Der Staatsrat will das Gesetz über die Kantonssteuern ändern. So sollen neu Bestechungsgelder an Private nicht mehr abzugsfähig sein.

Der Freiburger Staatsrat legt dem Kantonsparlament zwei Änderungen zum Gesetz über die direkten Kantonssteuern vor. Bei der ersten Änderung soll sich das kantonale Recht an das Bundesgesetz über die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden anpassen. 

So will nun auch Freiburg nach dem Vorbild des Bundes der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen einen Riegel schieben. Bereits bisher seien «finanzielle Sanktionen mit Strafzweck, das heisst Bussen, Geldstrafen und Verwaltungssanktionen mit Strafzweck», im Inland steuerlich nicht abzugsfähig.

Keine Regel ohne Ausnahme

Ausländische finanzielle Sanktionen dagegen sollen im Ausnahmefall weiterhin abzugsfähig sein. Gemäss der Botschaft gilt dieser Ausnahmefall, wenn die ausländische Sanktion «gegen den schweizerischen Ordre public verstosse oder wenn ein Unternehmen glaubhaft darlegt, dass es alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten.»

Neu steuerlich nicht mehr abzugsfähig sind gemäss der Botschaft des Staatsrats aber Bestechungsgelder an Private. Schliesslich sollen auch «Aufwendungen, die eine Straftat ermöglichen oder als Gegenleistung dafür bezahlt werden» steuerlich nicht abzugsfähig sein. 

Auch Grundstückübertragungen

Eine zweite geplante Änderung betrifft die Überführung eines Grundstücks aus dem Geschäfts- ins Privatvermögen. Darauf wird ein Steuerabschlag von 50 Prozent gewährt, sofern das Grundstück nicht innerhalb von fünf Jahren veräussert wird. Die kantonale Steuerverwaltung hat diesen Rabatt auch gewährt, wenn die steuerpflichtige Person das Grundstück unentgeltlich an die Kinder übertrug. Diese Praxis soll nun auch gesetzlich so festgehalten werden.

Steuerlich haben diese Änderungen geringe Auswirkungen. Der Steuerabschlag bei den Grundstücken betrug in den letzten vier Jahren durchschnittlich 32’000 Franken. Und bei den im Ausland verhängten Steuerstrafen hält es der Staatsrat für wenig wahrscheinlich, dass Freiburger Unternehmen einen solchen Abzug geltend machen.

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