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Besteuerung der Motorfahrzeuge wird revidiert

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Der Kanton muss die gegenwärtigen, aus dem Jahr 1967 stammenden Kriterien zur Besteuerung von Motorfahrzeugen überarbeiten. Mit 101 Ja-Stimmen und ohne Gegenstimme erklärte der Grosse Rat gestern eine entsprechende Motion von Hubert Dafflon (CVP, Grolley) und Eric Collomb (CVP, Lully) einstimmig für erheblich. «Technisch hat sich bei den Fahrzeugen in den letzten 51  Jahren sehr viel verändert», räumte auch der Regierungsvertreter, Staatsrat Maurice Ropraz (FDP), ein. Die neue Besteuerung soll sich auf drei Pfeiler stützen: eine Grundgebühr, eine Energiesteuer auf der Grundlage der Energie-Etikette sowie eine Umweltsteuer zur Förderung von umweltfreundlichen Antriebsarten.

jcg

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