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Besuch im Kinderheim: Mutter schuldig gesprochen

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Weil sie ohne Befugnis ihre Tochter im Kinderheim besuchte, musste sich eine Frau vor dem Polizeigericht Sense verantworten. Nun wurde sie verurteilt.

Eine 38-Jährige wollte letzten Sommer ihre Tochter im Kinderheim abholen, um mit ihr zum Zahnarzt zu gehen. Weil sie sich aber nicht an die vorgegebenen Besuchszeiten hielt, erstattete die Heimleitung eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Dagegen wehrte sich die Mutter (die FN berichteten). Nun wurde sie aber auch vom Polizeigericht Sense schuldig gesprochen. Das ist dem schriftlichen Urteil des Gerichts zu entnehmen.

«Vorliegend bestätigte die Beschuldigte anlässlich der Verhandlung, dass sie die Räumlichkeiten des Kinderheims trotz Aufforderung nicht verlassen hat», schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung. «Demnach ist sie wegen Hausfriedensbruch zu verurteilen.»

Gericht zeigt Verständnis

Im Rahmen der Hauptverhandlung hatte sich die Mutter darüber beschwert, dass die festgelegten Besuchszeiten für sie fast nicht einzuhalten sind, da sie oft an Wochenenden und Abenden arbeiten müsse. Aus diesem Grund habe sie sich gezwungen gesehen, ihre Tochter ausserhalb der festgelegten Zeiten zu besuchen. Da aber weder das Kinderheim noch das Polizeigericht Einfluss auf die Besuchszeiten haben, wurde diese Problematik nicht in die Verhandlung oder das Urteil miteinbezogen. Ein wenig Verständnis zeigt das Polizeigericht für die anspruchsvolle Situation der Mutter aber trotzdem: «Hinsichtlich des Verschuldens ist anzumerken, dass die Beschuldigte sich zwar beharrlich weigerte, die Räumlichkeiten zu verlassen, und damit die Ruhe im Heim in einem erheblichen Ausmass auch zum Nachteil anderer Heimbewohner und Heimbewohnerinnen störte und auch ausfällig wurde, indessen ist die grosse emotionale Betroffenheit der Beschuldigten, welche ihr Kind sehen wollte, in die Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen.»

Die Strafe der 38-Jährigen umfasst eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 100 Franken. Ausserdem muss sie die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 485 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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