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Betonzentrale: Bundesgericht entscheidet

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Düdingen Die Einsprecher sind der Meinung, dass das Kantonsgericht ihnen das rechtliche Gehör verweigert hat. Deshalb ziehen sie ihre Beschwerde ans Bundesgericht weiter. Sie unterstreichen in einer Mitteilung ihre Argumente, dass die Gewerbezone Schürli sich nicht als Standort für die geplante Frischbetonzentrale eigne: Weder sei so ein Bau im Quartierplan vorgesehen, noch sei die Lage verkehrstechnisch sinnvoll. Die Autobahn sei zwar nahe, aber wegen den überlasteten Knotenpunkte Garage Fasel und Sika-Kreisel nicht gut zugänglich. «Die zusätzliche Belastung von 100 LKW pro Tag würde die kritische Verkehrssituation vollends eskalieren lassen», heisst es in der Mitteilung.

Besser wäre es ihrer Meinung nach, in der Arbeitszone Birch eine lokal begrenzte Zonenplanänderung vorzunehmen und das Projekt dann dort zu verwirklichen. Als weiteres Argument zitieren sie den Bericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung, der ein grosses Konfliktpotenzial zwischen dem Schulweg der Kinder aus den Quartieren Bonnstrasse/ Santihans und der geplanten Werkseinfahrt aufzeigt. «Für Fussgänger ist die Bonnstrasse zum Bahnhof die einzige Verbindung zum Dorfzentrum», heisst es in der Stellungnahme.

Plan B

Die Frischbeton Tafers AG will im Schürli eine neue Zentrale für etwa 20 000 Kubikmeter Fertigbeton mit vier Silos von je 24 Metern Höhe erstellen. Die Firma muss nun Plan B in Erwägung ziehen, nämlich den Bau einer provisorischen Anlage in Tafers. Geschäftsführer Gérald Rebetez bestätigte, dass dieses Projekt «zu 99,9 Prozent» verwirklicht werde. In den nächsten Tagen wird entschieden. Die Baubewilligung liegt bereits vor. «Denn bis das Bundesgericht entschieden hat, vergehen mehrere Monate. So lange hält unsere Betonzentrale in Tafers nicht», betont er. Und andere Standorte kommen nicht in Frage. «In der Region gibt es kein Industrieland, das sich eignet», hält Gérald Rebetez fest. im

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