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Betreuung im Pflegeheim

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Kosten sollen besser verteilt werden

Die Kosten standen gestern erneut im Mittelpunkt der Debatte, als der Gros- se Rat zu Beginn der März-Session die erste Lesung des neuen Gesetzes über die Heime für Betagte beendete. Dabei ging es vor allem um die Betreuungskosten, die – im Gegensatz zu den Pflegekosten – nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden.

Bekanntlich hat der Grosse Rat in der Februar-Session beschlossen, dass das Vermögen der Heimbewohner nicht angetastet werden darf, wenn seine Einkünfte nicht reichen, um die Kosten für den Pensionspreis und die Betreuung zu decken. Gestern nahm der Grosse Rat einen Antrag von Bernard Garnier (fdp, Freiburg) mit 86 zu 6 Stimmen an. Somit wird bei den Betreuungskosten, die von den Heimbewohnern teilweise selber getragen werden müssen, ein kleiner Finanzausgleich eingebaut. So soll vermieden werden, dass die schwer pflegebedürftigen Heimbewohner finanziell stark benachteiligt werden. «Im Endstadium gewisser Krankheiten wie Parkinson, Alzheimer usw. bekommen diese Heimbewohner nicht mehr viel vom Leben mit. Sie müssen aber viel bezahlen», begründete Bernard Garnier seinen Antrag.
Der Grosse Rat nahm ebenfalls einen Antrag von Bernard Pillonel (cvp, Matran) an. Somit kann die öffentliche Hand den Aufenthalt von älteren Menschen in Tagesstätten mit finanziellen Beiträgen unterstützen. Bernard Pillonel möchte, dass in den Pflegeheimen nicht nur Tagesplätze geschaffen werden, sondern diese auch bezahlbar sind.

Vor spannender zweiten Lesung

Die zweite Lesung des Gesetzes über die Heime für Betagte steht am nächsten Donnerstag auf dem Programm. Dann wird es nochmals spannend werden. Vor allem die Frage, ob das Vermögen der Heimbewohner angetastet werden darf oder nicht, dürfte eine lange Diskussion auslösen. Dabei werden sicher einige Anträge gestellt werden. Es käme deshalb keiner Überraschung gleich, wenn der Grosse Rat auf seinen Entscheid, den er in erster Lesung getroffen hat, zurückkommt und einen Kompromiss eingeht, zumal sich auch die Gemeinden heftig dagegen wehren, keinen Rückgriff mehr auf das Vermögen zuzulassen.

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