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Betreuung verurteilter Personen wird als wirksam erachtet

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Autor: walter buchs

Im Anschluss an das Tötungsdelikt an der jungen Freiburgerin Lucie Trezzini hatten die beiden FDP-Grossrätinnen Antoinette de Weck aus Freiburg und Nadine Gobet aus Bulle beim Staatsrat ein Postulat über die Wirksamkeit des heutigen Strafsystems eingereicht. Sie ersuchten den Staatsrat zu prüfen, wie die Strafen vollzogen und wie gemeingefährliche Verurteilte betreut werden.

In der kürzlich veröffentlichten Antwort unterstreicht der Staatsrat, dass er die Besorgnis der Verfasserinnen des Postulats teilt. Gleichzeitig kommt er zum Schluss, dass die heutigen Vollzugsmodalitäten für Strafen und freiheitsentziehende Massnahmen wirksam sind. Es könne allerdings niemand vollständig ausschliessen, dass es nach der Freilassung einer verurteilten Person zu einer Tragödie kommt.

Zusammenwirken

Nach Erläuterung und Analyse der strafrechtlichen Bestimmungen im Bundes-, Konkordats- und Kantonsrecht vertritt die Regierung die Ansicht, dass die zuständigen Behörden (namentlich das Amt für Straf- und Massnahmevollzug und Gefängnisse sowie das Amt für Bewährungshilfe) «über ein umfassendes und adäquates Instrumentarium mit entsprechenden Kontrollmassnahmen verfügen, um der Rückfallgefahr vorzubeugen».

In seiner Antwort geht der Staatsrat insbesondere auf die obligatorische Überprüfung von verurteilten Personen ein, die als gefährlich eingestuft werden. Dies erfolgt durch eine beratende, kantonale Kommission. Die Regierung erläutert ebenfalls die Bestimmungen über die vorzeitige Haftentlassung, über die Gewährung von Urlaub sowie von Arbeitsbewilligungen ausserhalb der Anstalt. Schliesslich erinnert sie aber auch daran, dass der Vollzug einer Strafe oder Massnahme stets im Rahmen eines Wiedereingliederungsverfahrens zu sehen ist.

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