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«Betroffene Menschen im Mittelpunkt»

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Der Staatsrat legte letzte Woche zwei Gesetzesentwürfe vor: zum Gesetz über Menschen mit Behinderungen sowie zum Gesetz über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und die profes­sionellen Pflegefamilien.

«Der Staat muss für Menschen mit Behinderungen weiterhin ein qualitativ hochstehendes Angebot an Leistungen für Ausbildung, Unterbringung oder Beschäftigung gewährleisten», heisst es in der Botschaft der Freiburger Kantonsregierung. Er könne sich aber nicht mehr einzig auf die Betreuung von Menschen mit Behinderungen durch Institutionen konzentrieren, sondern müsse heute den Fokus seines Handelns auf die Person und ihre Umwelt richten. Es gelte, die verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure zu veranlassen, diese Umwelt so zu gestalten, dass sie den Kompetenzen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung trage. Insbesondere sehe der Kanton in Ergänzung zum eidgenössischen Dis­po­sitiv einen Ausbau der ambulanten Betreuung von Menschen mit Behinderungen vor, indem er den sonderpädagogischen Institutionen erlaube, vermehrt solche ambulanten Leistungen anzubieten.

«Mit diesen Gesetzen werden die Grundsätze und Handlungsdomänen des Staates zu einer neuen kantonalen Politik im Behindertenwesen gesetzlich verankert«, sagte Maryse Aebischer, Amtsvorsteherin des Sozialvorsorgeamts, auf Anfrage. Bis heute sei der Staat hauptsächlich für die Behinderteninstitutionen zuständig gewesen, insbesondere mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ab dem Jahr 2008. Jetzt gehe es darum, auch die in der UNO-Behindertenkonvention festgehaltenen Prinzipien auf kantonaler Ebene umzusetzen. Die Gesetzesentwürfe werden ab Mitte August in der zuständigen parlamentarischen Kommission behandelt.

«Es war höchste Zeit»

Für Nicolas Robert, Geschäftsleiter der Kantonalsektion von Pro Infirmis, sind diese Gesetzesentwürfe «ein gutes Zeichen». Er stelle die betroffenen Menschen in den Mittelpunkt der Behindertenpolitik. Notabene heisse das eine Gesetz auch nicht «Behindertengesetz», sondern «Gesetz über Menschen mit Behinderungen». Das stelle einen sehr grossen Fortschritt dar. Robert begrüsst namentlich auch, dass im Rahmen der ersten beiden Artikel dieses Gesetzes die Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sowie ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in den Vordergrund gestellt würden.

«Es war höchste Zeit für so ein ambitioniertes Gesetz», konstatiert Robert. «Wir sind wirklich sehr zufrieden.» Der Kanton Freiburg stehe mit diesen Entwürfen auch im interkantonalen Vergleich sehr gut da und könne gar eine gewisse Vorbildfunktion für andere Kantone übernehmen.

An der vorgängigen Vernehmlassung sei Pro Infirmis ebenfalls beteiligt gewesen, ebenso wie andere ähnliche Institutionen. Künftig müsse es nun darum gehen, die Ziele dieser Gesetze auch adäquat umzusetzen.

Postulat

Eine würdevolle Betreuung gewährleisten

Die Betreuung von alternden Menschen mit Behinderung war das Thema eines Postulats, das die beiden sozialdemokratischen Grossrätinnen Nicole Lehner-Gigon (Massonnens) und Andréa Wassmer (Belfaux) im Mai eingereicht hatten. Die Anpassung des Gesundheits- und Sozialdispositivs zur Gewährleistung von adäquaten Leistungen für alternde Menschen mit Behinderungen sei aber bereits im Gange, antwortete der Staatsrat. Der Staatsrat empfiehlt jedenfalls, das Postulat anzunehmen.

jcg

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