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Betrüger gaukeln brieflich eine vermeintlich hohe Erbschaft vor

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In den vergangenen Wochen meldeten sich mehr als zehn Bürger bei der Freiburger Kantonspolizei, weil ihnen eine hohe Erbschaft in Aussicht gestellt worden war und ihnen diese Sache seltsam vorkam. Wie die Polizei nun mitteilt, handelt es sich dabei um eine Betrugsreihe. Die Betrüger agieren aus dem Ausland und gaukeln ihren Opfern in einem Brief eine angebliche Erbschaft vor. In mehreren Fällen hätten sie sich als angesehene spanische Anwälte ausgegeben.

Das Geld ist schnell weg

Der Betrüger verlangt von seinem Opfer eine Vorauszahlung der Erbschaftsgebühren oder fordert es auf, mit ihm in Kontakt zu treten, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Als Gegenleistung verlangt der Betrüger eine Kommission auf die Erbschaft. Sind die Zahlungen einmal erfolgt, sind gemäss Mitteilung der Polizei zwei Szenarien möglich: Entweder werden weitere Zahlungen unter dem Vorwand verschiedener Verwaltungsauflagen verlangt, oder der Kontakt bricht ab. Die überwiesenen Geldbeträge seien aber in jedem Fall verloren.

Immer nach derselben Masche

Dieses Phänomen des Betrugs mit Kommissionen ist gemäss Polizeiangaben seit Anfang der 80er-Jahre bekannt. Die Betrüger gehen immer gleich vor: Mit einer missbrauchten oder erfundenen Identität treten sie via E-Mail, Briefpost oder Fax an ihre Opfer heran und stellen ihnen grosse finanzielle Gewinne in Aussicht. Die versprochenen Summen reichen von einigen Zehntausend bis zu Millionen von Euros und Dollars.

Identitäten überprüfen

Die Kantonspolizei rät zur Vorsicht, falls ein Unbekannter ein Geschäft mit riesigen Gewinnen in Aussicht stellt, den Vorschlag macht, Geld für die Ärmsten zu investieren, oder einen Kredit zu aussergewöhnlichen Bedingungen vorschlägt. Zudem solle man niemals zum Voraus Gebühren oder Kommissionen an Unbekannte bezahlen, ohne sich vorgängig bei Branchenfachleuten über die Glaubwürdigkeit der Ansprechpersonen informiert zu haben.

Weiter rät die Polizei, nicht auf Meldungen über unbestellte Artikel oder über eine Lotterie, an der man nicht teilgenommen hat, zu antworten. In keinem Fall dürften persönliche Angaben oder Bankverbindungen weitergegeben werden, und man solle sich auch in keiner Weise unter Druck setzen lassen durch Beträge, die angeblich auf dem Spiel stehen. Vorsicht sei auch dann geboten, wenn irrtümlicherweise Geld auf ein Konto überwiesen worden sei und man gebeten werde, diesen Betrag über ein Geldinstitut an Unbekannte weiterzuleiten. Die Kantonspolizei Freiburg bittet darum, bei Verdacht auf einen solchen Betrugsfall mit ihr in Kontakt zu treten, dies unter der Telefonnummer 117.

ak

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