Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat sich kürzlich mit einem Fall eines angeblichen Schamanen befasst. Der 25-jährige, in Frankreich wohnhafte Mann hatte im Internet seine Dienste angeboten. Eine Frau meldete sich per Telefon bei ihm. Bei dem Gespräch hat der angebliche Schamane seinem Opfer eingeredet, es sei von bösen Geistern besessen, welche die emotionale Entwicklung stören würden. Um diese Geister zu vertreiben und so die Probleme zu lösen, müsse die Frau 600 Franken bezahlen. Mit dem Geld wollte er Krokodilhaut und Schlangengift besorgen.
Rohe Eier unter dem Bett
Wenige Wochen später stand der Mann vor der Tür seines Opfers. Er behauptete, über der Wohnung sei eine negative Stimmung zu spüren. Er gab der Frau einen Talisman und bat sie, ihm zwei rohe Eier zu geben, die er unter das Bett klebte. Sie solle sie an Ort und Stelle lassen, bis er am nächsten Tag zurückkomme. Die Frau glaubte den Lügen ihres Gesprächspartners und zahlte ihm dafür 600 Franken.
Am nächsten Tag kehrte der Mann in das Haus der Frau zurück. Er erklärte, dass er die Nacht in einem Hotel verbringen musste, und bat die Frau nochmals um Geld für die Übernachtungskosten. Er erhielt von ihr 220 Franken.
Am nächsten Tag versuchte er es noch einmal: Er ging zur Frau und tauschte heimlich eines der beiden Eier aus und ersetzte es durch ein manipuliertes. Als dieses zerbrach und eine schwarze Flüssigkeit austrat, liess er sein Opfer glauben, dass dieses Phänomen auf die Anwesenheit böser Geister zurückzuführen sei. Er schlug ein Ritual vor, um diese zu vertreiben, ein Rezept mit sieben Zitronen und sieben Eiern – und für 17 703 Franken. Den Betrag begründete er mit einer komplizierten Rechnung, in der ihr Geburtsmonat und das Geburtsjahr eine Rolle spielten. Das alles sollte in einem speziellen Umschlag deponiert werden. Der Mann versuchte die Frau zu überreden, das Geld abzuheben, und versprach, es ihr wieder zurückzugeben. Erst da wurde die Frau misstrauisch, und sie reichte kurze Zeit später Strafanzeige ein. Der Mann wurde verhaftet, als er noch einen Versuch bei der Frau machte, zum Umschlag zu kommen.
Bedingte Geldstrafe
Der falsche Zauberer wurde nun wegen Betrugs und versuchten Betrugs verurteilt, und zwar zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Franken, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss zudem die Verfahrenskosten von 524 Franken bezahlen.
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