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Betrunken Mofa gefahren, bereits das 13. Vergehen

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Obwohl ihm sein Führerausweis wegen eines früheren Verstosses entzogen worden war, fuhr ein Mann aus dem Glanebezirk betrunken Mofa. Bei Kontrollen mit einem Alkoholmessgerät stellte die Polizei bei ihm über 1,4 Promille Alkohol in der Atemluft fest. Der 49-Jährige verweigerte eine Blutentnahme. Da er seit 2011 bereits für zwölf weitere Vergehen verurteilt worden war, erhielt er von der Staatsanwaltschaft Freiburg eine unbedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 90 Franken. Weil er aber bereits im Mai dieses Jahres zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden war, wurde seine Bewährung nun widerrufen, und er muss diese Strafe von 1800 Franken ebenfalls bezahlen. Dazu kommen eine Busse von 300 Franken und die Verfahrenskosten.

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