Kommentar
Unmissverständlich und klar: So hat das Stimmvolk am Wochenende den asylpolitischen Kurs von Bundesrat und Parlament bestätigt. Eine Überraschung ist das nicht, denn mit den derzeit stetig zunehmenden Asylanträgen war die Grundstimmung im Land günstig, um eine Verschärfung des Asylgesetzes durchzubringen. Die Aussicht auf kürzere Verfahren oder die vereinfachte Möglichkeit für den Bund, neue Asylunterkünfte zu eröffnen, vermochte die Mehrheit der Stimmenden offenkundig zu überzeugen. Zudem haben es die Gegner der Vorlage vor der Abstimmung nicht geschafft, eine breite asylpolitische Grundsatzdebatte in Gang zu bringen.
Trotz dem wuchtigen Ja steht die Bewährungsprobe für die dringlichen Änderungen aber erst noch bevor. Wenn der Bund nämlich von seiner Möglichkeit Gebrauch machen wird und im einen oder anderen Kanton neue Asylzentren eröffnet, wird sich die Begeisterung in den betroffenen Gemeinden wie so oft in engen Grenzen halten. Spätestens dann wird sich zeigen, dass ein blosses Ja an der Urne zu einer Verschärfung des Asylrechts nicht reicht, um den Anforderungen an effiziente und gleichzeitig faire rechtsstaatliche Asylverfahren in der Praxis gerecht zu werden. Vielmehr benötigt es auch den Tatbeweis, um dieses Hauptziel der schweizerischen Asylpolitik nicht aus den Augen zu verlieren.