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Bewährungsstrafe für den Mann, der seinem Arbeitgeber Geld abzwackte

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Er soll eine Marketingfirma gegründet haben mit dem einzigen Zweck, seinem Arbeitgeber Geld abzuluchsen: Wegen dieses Vorwurfs stand ein heute 57-jähriger Deutscher, der früher für den Autoreifenhersteller Michelin in Deutschland tätig war, vor zwei ­Wochen vor dem Wirtschaftsstrafgericht in Freiburg. Denn: Die Marketingtätigkeit des Angeschuldigten umfasste auch die Schweiz, ein Teil des Schadens entstand hier.

Schaden ersetzen

Nun hat das Wirtschaftsstrafgericht den Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 18  Monaten auf Bewährung verurteilt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Mann muss zudem ­seinem damaligen Arbeitgeber 340 000 Franken zurückerstatten. Diese Summe hat der Mann laut Gericht vom Mar­keting­budget der schweizerischen Michelin-­Filiale veruntreut, indem er fiktive Rechnungen im Namen seiner Marketingfirma ausstellte. Die Leistungen wurden nie erbracht, das Geld floss auf das Konto des Mannes.

«Schwarze Kasse»

Der frühere Kadermitarbeiter hatte während der Verhandlung vor zwei Wochen zugegeben, einen Teil des Marketingbudgets für sich abgezweigt zu haben. Er betonte jedoch, es sei unmöglich, dass seine Vorgesetzten darüber nicht auf dem Laufenden gewesen seien. Er habe nämlich nur Anweisungen von oben befolgt. Der hauptsächliche Zweck dieser Überweisungen sei gewesen, eine «schwarze Kasse» zu speisen. Mit dem Geld aus dieser Kasse sollten Tätigkeiten finanziert werden, die den Markt destabilisieren und somit die Konkurrenz schwächen sollten. Er habe diese List sogar dem Personaldienst gemeldet.

Begründung überzeugt nicht

Das Wirtschaftsstrafgericht unter der Leitung von Alain Gautschi war zwar der Ansicht, dass solche Mechanismen an sich plausibel seien. Die Erklärungen des Angeklagten seien dennoch nicht überzeugend. Denn: Er habe das Geld auf ein Konto überwiesen, auf das nur er und sonst niemand Zugriff gehabt habe. Zudem hätten die Zeugenaussagen den Aussagen des Angeschuldigten widersprochen. Die Hypothese, dass sich der Mann schlicht und ergreifend selber habe bereichern wollen, sei deshalb die wahrscheinlichste.

Das Gericht folgte damit der Begründung der Staatsanwaltschaft. Dass das Strafmass vergleichsweise tief angesetzt worden sei, habe damit zu tun, dass die Taten – die von 2003 bis 2007 stattfanden – schon weit zurückliegen würden.

bearbeitet von ko/FN

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