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Bewilligung für Betrieb einer Privatschule

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Autor: walter buchs

freiburg Wie die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) am Freitag bekannt gegeben hat, hat sie am Vortag die Betriebsbewilligung erteilt. Als Hauptgrund wird angegeben, dass der Verein Alliance Pierres Vivantes (APV) mit Sitz in Siviriez (Glane) auf die Anstellung von sechs Personen verzichtet hat, die nicht über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen als Lehrpersonen verfügen.

Am vergangenen 28. Juni hatte die EKSD die Bewilligung noch verweigert. Sie bezog sich damals hauptsächlich auf die ungenügenden beruflichen Qualifikationen der Lehrpersonen. Auch lief vor einem Monat noch ein Verfahren bezüglich der Umnutzung der Räumlichkeiten, die der Verein als Schulzimmer bereitstellen will. Am 8. Juli hatte das Kantonsgericht über die Nutzungsfrage entschieden. Es hat eine Beschwerde des Vereins, welche die Umnutzung des Gebäudes betraf, gutgeheissen.

Qualifizierte Lehrkräfte

Der Verein APV habe sich in der Zwischenzeit auch bereit erklärt, auf die Anstellung von sechs Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern zu verzichten, die nicht über die nötigen Diplome als Lehrpersonen verfügen. Mit der zusätzlichen Anstellung einer ausreichend qualifizierten Lehrperson sei der Verein einer weiteren Bedingung nachgekommen.

Auch sorge der Verein dafür, dass eine der angestellten Lehrpersonen ihre didaktische Ausbildung vervollständigt und eine weitere diese Ausbildung abschliesst. Somit werde der Lehrkörper der APV-Privatschule künftig aus sieben Personen bestehen, die alle über die nötigen beruflichen Qualifikationen verfügen.

Schliesslich gibt die EKSD bekannt, dass der Verantwortliche für Schulbauten in den kommenden Tagen eine Inspektion der Schulräumlichkeiten vornehmen werde. Dabei werde geprüft, ob diese für den Schulbetrieb geeignet sind. Dieser Nachweis dürfte jedoch ohne Probleme erbracht werden können.

Kompetenz der Direktion

In der Medienmitteilung vom Freitag wird daran erinnert, dass gemäss Schulgesetz die Erziehungsdirektion die Aufsicht über die Privatschulen wahrzunehmen hat. Sie nehme diese Aufsicht über die beiden Schulinspektoren wahr, die sicherstellen, dass den Anforderungen des Schulgesetzes voll und ganz entsprochen wird.

Darüber hinaus müsse die an einer Privatschule erteilte Ausbildung jener der öffentlichen Schulen gleichwertig sein. Daher müssten die Schüler der künftigen APV-Privatschule auch die kantonalen Prüfungen und interkantonalen Vergleichsprüfungen ablegen. Anhand dieser Prüfungen könne die EKSD dann beurteilen, ob die Mindestlernziele in den Hauptfächern auch erreicht werden.

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