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Bewilligung

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Bewilligung

Geschicklichkeits- statt Glücksspiel

Die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK macht darauf aufmerksam, dass Poker grundsätzlich ein Glücksspiel und damit ausserhalb konzessionierter Spielbanken verboten ist. Bei der ESBK können die Gesuchsteller ihr Pokerturnier jedoch als Geschicklichkeitsspiel qualifizieren lassen. Dabei prüft die ESBK zahlreiche Kriterien, die zwingend eingehalten werden müssen. ak

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