Sie waren ein Liebespaar–obwohl er 26 Jahre und sie 14 Jahre alt war. Das geht aus dem Strafbefehl gegen den Ex-Freund der Jugendlichen hervor. Er wird darin beschuldigt, sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen begangen zu haben.
Das Paar hatte sich über eine Internetplattform kennengelernt. Er gab an, seine Bekanntschaft habe ihm damals gesagt, sie sei 17 Jahre alt. Erst nach dem Ende der Beziehung habe er erfahren, dass sie erst 14 Jahre alt sei. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt jedoch, dass er die Wahrheit sagt. Der Mann habe wissen müssen, dass seine damalige Freundin die Orientierungsschule besuchte. Ausserdem habe er gewusst, dass die Mutter der Jugendlichen wegen des grossen Altersunterschiedes gegen die Beziehung gewesen sei.
Neben diesem Tatbestand ist der Angeklagte auch beim Schwarzfahren erwischt worden. Er muss für die beiden Vergehen nun eine Busse von hundert Franken bezahlen sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken mit zwei Jahren Bewährung. Die Geldstrafe fällt eher gering aus, weil sich der Verurteilte in einer prekären finanziellen Situation befindet. nas