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Beziehung zwischen Staat und Unternehmen

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Autor: WALTER BUCHS

freiburg In einem im Frühjahr 2008 überwiesenen Postulat verlangten die FDP-Grossräte Fritz Glauser und Jacques Bourgeois, heute Nationalrat, vom Staatsrat einen Bericht über die Möglichkeiten zur Verringerung der administrativen Belastung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Zu diesem Zweck hat die Regierung bei der Hochschule für Wirtschaft Freiburg (HSW) eine Umfrage in Auftrag gegeben. Die Studie wurde Ende 2008 abgegeben. Nun hat der Staatsrat seinen Bericht zuhanden des Grossen Rates veröffentlicht.

Grundlage der Studie bildeten Interviews mit Unternehmensleitern von Freiburger Betrieben. Dabei wurden die folgenden Dienststellen und Sektoren thematisiert: Beziehungen mit der Kantonsverwaltung im Allgemeinen, das öffentliche Beschaffungswesen, die Baubewilligungen, die Raumplanung, der Arbeitsmarkt, die Gewerbepolizei, die Steuerverwaltung, die Berufsbildung und die Grundbuchverwaltung.

Wo der Schuh drückt …

Wie der Staatsrat in seinem Bericht schreibt, lässt die Studie der HSW den Schluss zu, dass «die Beziehungen zwischen den Freiburger KMU und der Kantonsverwaltung relativ harmonisch sind und die Unternehmensleiter die Handlungen der Kantonsverwaltung nicht als Behinderung für die Dynamik und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen empfinden». Gleichzeitig erinnert der Staatsrat an die Ergebnisse der Studien der Firma M.I.S. Trend der Jahre 2007 und 2009, in denen die Freiburger Kantonsverwaltung jeweils als Beste unter den Westschweizer Kantonen beurteilt wurde.

Weiter heisst es in dem Bericht zum Postulat, dass es immer Verbesserungspotenzial gebe. So wird das System des öffentlichen Beschaffungswesens von den Freiburger Unternehmen allgemein negativ empfunden. Bei den Baubewilligungen wird neben der Bearbeitungsdauer die steigende Anzahl der Voraussetzungen für die Unterbreitung der Gesuche bemängelt. Zum Wunsch der juristischen Personen nach einem zentralen Steuererhebungssystem sagt der Staatsrat, dass er im Jahr 2000 ein solches vorgeschlagen, der Grosse Rat es aber abgelehnt hatte.

Schliesslich wird die Anstellung von ausländischen Arbeitnehmenden aus Nicht-EU-Ländern von den Unternehmen als schwierig empfunden. Der Staatsrat erwähnt, dass in diesem Bereich weitgehend das Bundesrecht zuständig sei. Zudem sicherte er zu, die Verfahren, welche die KMU durchlaufen müssen, so einfach wie möglich zu gestalten.

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