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«Beziehungen könnten sich verkrampfen»

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  Der Bund kennt seit 2007 ein Sprachengesetz, das es ihm erlaubt, Kantonen Finanzhilfen zu Zweisprachigkeits-Projekten zu gewähren. Freiburg hat so seit 2010 rund 1,3 Millionen Franken erhalten, welche er zur Förderung des Erlernens kantonaler Amtssprachen und für Projekte der Verwaltung wie vermehrte Übersetzungen verwendet.

Trotzdem will der Kanton selber kein eigenes Sprachengesetz schaffen, wie der Staatsrat in Antwort auf eine Anfrage der Grossräte Yvonne Stempfel (CVP, Guschelmuth) und Laurent Thévoz (Grüne, Freiburg) schreibt. Er hatte diese Haltung bereits in der Grossratsdebatte letzte Woche (FN vom 11.9) kundgetan. Zweisprachigkeit werde in den meisten Gemeinden entlang der Sprachgrenze harmonisch gelebt, ohne dass eine gesetzliche Definition notwendig gewesen sei. «Hingegen ist die Regierung der Ansicht, dass man mit einem Sprachengesetz Gefahr laufen könnte, dass sich die Beziehungen zwischen den Sprachgemeinschaften verkrampfen könnten», so der Staatsrat. Er bekräftigt die Ansicht, dass es Sache jeder Gemeinde sei, zu bestimmen, ob sie sich zweisprachig fühlt. Deshalb will er auch keine kantonale Gesetzbestimmung, die die Amtssprache einer Gemeinde festhält.

Effort des Spitalnetzes

In seiner Antwort geht der Staatsrat auch auf die Zweisprachigkeit des Freiburger Spitals (HFR) ein. Seit seiner Gründung widme das HFR der Zweisprachigkeit grosse Aufmerksamkeit und verstehe sich als zweisprachige Institution. Dazu seien viele Massnahmen ergriffen worden, wie die zweisprachige interne und externe Kommunikation, die Sprachkurse für Mitarbeitende und die Berücksichtigung der Sprache bei der Anstellung von Personal. Zudem werde mit der temporären Verlegung der Abteilung Innere Medizin von Merlach nach Freiburg seit April 2013 erstmals einedeutschsprachige Abteilung amKantonsspital geführt. Dies entspreche einem Pilotprojekt und erste Erfahrungen seien positiv, so der Staatsrat. uh

 

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