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Bezirksgericht See: Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung

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Autor: Hannes Währer

Am Donnerstag nahm ein rund 40-jähriger unscheinbar wirkender Mann auf der Anklagebank des Bezirksgerichts See Platz. Die Anklage lautete auf sexuelle Nötigung und Sachbeschädigung. Das mutmassliche Opfer, eine junge Frau, war vom Prozess dispensiert. Anwesend war jedoch ihre Mutter, die als Zivilklägerin betreffend Sachbeschädigung auftrat.

Ungeschützten Verkehr gefordert

Im Frühjahr 2008 hatte sich der Angeklagte aus dem Kanton Bern mit einer jungen Frau aus dem Seebezirk getroffen. Diese hatte ihm, nach Aussage des Angeklagten, Oralverkehr gegen Bezahlung angeboten. Der Angeklagte wünschte offenbar ungeschützten Verkehr, was die Frau verweigerte. Schliesslich sei er damit einverstanden gewesen, so der Angeklagte.

Während des Treffens im Freien wurden die beiden offenbar durch ein vorbeifahrendes Auto gestört. Dabei entwischte die junge Frau und behielt, laut dem Angeklagten, 200 Franken, die er zuvor bezahlt hatte.

Wollte das Geld wieder zurückhaben

In der Folge begab sich der Angeklagte zum Wohnort der jungen Frau, um das Geld zurückzufordern. Zum Tatzeitpunkt waren Geschwister der jungen Frau und ihre als Zivilklägerin auftretende Mutter im Hause. Er habe erst rund 20 Minuten erfolglos an der Tür geklingelt, bevor er «ausgerastet» sei und eine Blumenkiste sowie eine Bierflasche durch ein Fenster geworfen habe.

Er sei ein «korrekter Mensch mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und habe nur sein Geld zurück haben wollen», antwortete der Angeklagte auf die Frage von Gerichtspräsident Markus Ducret, wie er sein Vorgehen erkläre. Unter Tränen schilderte die anwesende Mutter schliesslich ihre Sicht auf das Geschehen und erklärte, ihre Familie sei noch heute schwer durch den Vorfall belastet.

Bei der anschliessenden Urteilsverkündung erklärte Gerichtspräsident Markus Ducret den Angeklagten betreffend Sachbeschädigung für schuldig. Als Strafe erhielt er 20 Stunden gemeinnützige Arbeit mit einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommen 100 Franken Busse sowie die Gerichtskosten und die zivilrechtlichen Forderungen, denen Ducret stattgab.

Zu späte Einvernahme – verfälschte Aussagen

Bezüglich der sexuellen Nötigung hielt Ducret fest, es stehe Aussage gegen Aussage. Er spreche den Angeklagten deshalb nach dem Rechtsgrundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Dabei bemängelte er auch, dass die junge Frau erst zwei Monate nach dem Ereignis einvernommen wurde, was zu verfälschten Aussagen geführt habe.

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