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Bezirksgericht Sense klärt, ob sich zwei Dachdecker fahrlässig verhalten haben

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Durch einen Hitzestau am Cheminée brennt das Dach: Das Bezirksgericht Tafers hat sich am Donnerstag mit dem Fall von zwei Dachdeckern befasst, die sich wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verantworten mussten.

Vor dem Bezirksgericht Sense in Tafers ging es am Donnerstag um einen Brand, der sich am 5. Dezember 2018 in einem Wohn- und Geschäftshaus in Bösingen ereignet hatte. Das Feuer breitete sich durch das Kaminrohr eines Cheminéeofens im Wohnzimmer auf das Dach aus.

Polizeirichter Peter Rentsch musste nun darüber befinden, ob zwei Männer für den Brandausbruch verantwortlich gemacht werden können. Die Angeklagten, 55 und 44 Jahre alt, arbeiteten bei einer Dachdeckerfirma, der eine als Arbeiter, der andere als Projektleiter. Sie hatten vor dem Brand das Hausdach nach einem Marderschaden saniert.

Bei diesen Arbeiten gingen sie an einer Stelle einen Kompromiss ein: Ein Abdeckungsblech am Kamin war zu klein, sodass die Pavatexplatten nicht mit dem üblichen Sicherheitsabstand befestigt werden konnten. Dort sahen die Ermittler die Brandursache: Ein Wärmestau führte zu einem Schwelbrand, da sich die Kaminabwärme auf die Pavatexplatten am Unterdach übertragen hatte.

Der Hausbesitzer hatte in der Folge Strafklage wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst eingereicht. Als Privatklägerin trat auch die Kantonale Gebäudeversicherung auf. Die Staatsanwaltschaft, die nicht an der Verhandlung teilnahm, hatte bedingte Geldstrafen von 20 bzw. 40 Tagessätzen sowie Bussen für die beiden Angeklagten beantragt.

Abweichende Aussagen

An der Gerichtsverhandlung wurde klar, dass Eigentümer und Dachdecker die Geschehnisse unterschiedlich einordnen. Die Arbeiter sagten aus, dass sie den Besitzer auf den schlechten Zustand des Kamins aufmerksam gemacht hätten und ihm rieten, einen Kaminbauer hinzuzuziehen. Der Besitzer habe ihnen aber gesagt, dass er den Kamin schon seit Jahren nicht mehr nutze und dass sie keinen Zusatzaufwand betreiben sollen als das, was die Versicherung durch den Mardervorfall abdecke. «Der Kamin war in einem miserablen Zustand», sagte auch ein Zeuge, ebenfalls Mitarbeiter der Dachdeckerfirma. Auch er gab an, dass er den Besitzer damals auf die Schäden aufmerksam gemacht habe.

Keine Gespräche

Der Besitzer seinerseits bestritt, dass solche Gespräche stattgefunden haben. «Sie haben einfach etwas gemacht, ohne mit mir zu sprechen.» Er habe lediglich gesagt, sie sollen nur reparieren, was kaputt sei. Da es am Cheminée-Kamin keinen Marderschaden gab, sei da nichts zu flicken gewesen. Er habe auch nie gesagt, dass der Kamin nicht mehr in Betrieb sei, sondern nur, dass er selten verwendet wurde.

Der Mann verlangte einen Schuldspruch und eine Entschädigung von 10’000 Franken. Dies, weil er nach dem Brand acht Monate mit einem Loch im Dach leben musste. Seine Rechtsvertreterin, Noë Lysser, machte geltend, dass sich der Arbeiter bewusst gewesen sei, dass der Abstand zu niedrig war. Sein Vorgesetzter habe es unterlassen, dessen Arbeit zu kontrollieren. «Bei pflichtgemässem Arbeiten wäre der Brand nicht ausgebrochen.»

Keine Kaminbauer

Die Angeklagten sagten aus, dass sie keine Kenntnis der Brandschutznormen gehabt hätten. Das sei nicht Teil seiner Ausbildung gewesen, sagte der Vorarbeiter. «Wir sind keine Kaminbauer.» Darauf bauten ihre Verteidiger die Plädoyers auf. Sie sahen weder ein fahrlässiges Verhalten seitens ihrer Mandanten noch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Sie äusserten zudem grosse Zweifel an den Angaben des Hausbesitzers und seiner Glaubwürdigkeit. Seine Aussagen gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft seien widersprüchlich. «Der alte Kamin entsprach schon vorher nicht den Bauvorschriften», sagte Markus Meuwly, der den Arbeiter vertrat. «Wenn der Kamin regelmässig in Verwendung gewesen wäre, hätte es schon vor der Dachsanierung zu einem Brand kommen können.»

«Die Firma hatte keinen Auftrag für eine Kaminsanierung», hielt Rolf Rätz, Verteidiger des Vorarbeiters, fest. Die Arbeiter hätten dem Besitzer vertrauen müssen, als dieser sagte, das Cheminée sei ausser Betrieb. Deshalb hätten sie sich einzig darauf konzentriert, dafür zu sorgen, dass vom Dach kein Wasser einfliessen könne. «Sie haben sich völlig korrekt verhalten.»

Beide Anwälte forderten für ihre Mandanten einen Freispruch und die Abweisung der Zivilforderung des Hausbesitzers. Das Urteil steht noch aus.

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