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Bezirksgericht verurteilt den jagenden Grossrat

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SVP-Grossrat Roger Schuwey hat im September 2014 eine Gämse angeschossen und sie erst 70 Minuten später erlöst. Ein Wildhüter hat Anzeige erstattet, am Donnerstag wurde der Fall vor dem Polizeigericht des Greyerzbezirks verhandelt (FN von gestern). Nun hat Richter Peter Rentsch den Jäger wegen fahrlässiger Tierquälerei und Übertretung des Jagdgesetzes zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 130 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt vier Jahre. Zudem erhält Schuwey eine Busse von 500 Franken. Damit verändert Rentsch das Urteil im Gegensatz zum Strafbefehl, den Schuwey angefochten hatte, leicht: Im Strafbefehl war die Busse auf 800 Franken angesetzt gewesen, dafür betrug die Probezeit nur zwei Jahre.

Im November 2013 war Schuwey bereits zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe verurteilt worden–ebenfalls wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz. Schuwey muss diese Strafe nicht bezahlen, der Richter verlängert die Probezeit aber um ein Jahr. Es sei nicht zu erwarten, dass Schuwey nochmals eine ähnliche Straftat begehe, da die nun ausgesprochene Strafe Warnwirkung habe, argumentiert er.

 In der kurzen Urteilsbegründung schreibt Peter Rentsch, dass der Beschuldigte die Gämse zu lange habe leiden lassen. «Er hat den Tod des schwer verletzten Tieres in nicht verhältnismässiger Weise fahrlässig hinausgezögert und ihm somit ungerechtfertigtes zusätzliches Leid zugeführt.» An der Gerichtsverhandlung hatte Roger Schuwey erklärt, dass er in Panik geraten sei: Nach dem ersten Schuss schoss er zweimal daneben. Deshalb habe er mit dem vierten Schuss, den er 40 Minuten später abgab, zugewartet. Dieses Argument lässt der Richter nicht gelten: «Die Nervosität des Beschuldigten mag eine gewisse Verzögerung erklären, vermag jedoch nicht eine Verzögerung von 40 Minuten verständlich zu machen.»

Daniel Zbinden, der Rechtsanwalt von Roger Schuwey, sagte gestern auf Anfrage, dass er die ausführliche Begründung des Urteils verlangen werde und anschliessend mit seinem Mandanten entscheide, ob dieser das Urteil anfechten wolle. mir

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