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Bezirksgericht Zürich verurteilt Gazprombank-Angestellte

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Das Bezirksgericht Zürich hat vier Angestellte der Gazprombank Schweiz (GPBS) wegen mangelnder Sorgfalt in Finanzgeschäften schuldig gesprochen. Sie sollen im Umgang mit Konten eines Putin-Vertrauten ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben.

Im Prozess gegen vier Angestellte der Gazprombank Schweiz (GPBS) hat das Bezirksgericht Zürich alle vier Beschuldigten zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

Den Bankern wurde vorgeworfen, von 2014 bis 2016 eine Geschäftsbeziehung mit dem russischen Cellisten und Dirigenten Sergey Roldugin geführt zu haben, obwohl sie gewusst haben oder zumindest hätten merken müssen, dass dieser unmöglich der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögenswerten in Millionenhöhe gewesen sein konnte. Roldugin gilt als Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin.

Die Beschuldigten forderten in der Verhandlung, die bereits am 8. März stattfand, Freisprüche. Vor Gericht verantworten mussten sich neben dem CEO der Bank zwei weitere Geschäftsleitungsmitglieder sowie ein Kundenberater.

Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Obergericht weitergezogen werden.

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