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Bieler Prediger Abu Ramadan droht Landesverweis

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Der Bieler Prediger Abu Ramadan soll wegen Betrugs und Rassendiskriminierung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt werden. Das fordert die Staatsanwaltschaft.

Zudem sei der 68-jährige Mann des Landes zu verweisen, forderte die Staatsanwältin am Montag vor dem Regionalgericht in Biel. Abu Ramadan sei in der Schweiz nicht integriert.

In seinem Heimatland Libyen seien die Wiedereingliederungsaussichten intakt. Dort lebten mehrere nahe Verwandte, zudem habe er das Land in der Vergangenheit immer wieder besucht – zuletzt vor wenigen Monaten.

Der Rassendiskriminierung schuldig gemacht habe sich Abu Ramadan am 7. Juli 2017 in der Bieler Ar›Rahman-Moschee, sagte die Staatsanwältin. Als Laienprediger habe er gegen Juden, Christen, Hindus, Russen und Schiiten gehetzt. Seine Worte seien geeignet gewesen, bei den Gläubigen Hass auf Angehörige anderer Religionen auszulösen.

Abu Ramadan habe zudem in seiner Wohngemeinde Nidau BE unrechtmässig Sozialhilfe in der Höhe von rund 46’000 Franken bezogen. Er habe den Gemeindebehörden vorgegaukelt, als Arbeitsloser über keinerlei Einkommen und Vermögen zu verfügen.

Zugleich habe er Pilgerreisen organisiert und dabei zum Teil ein konkretes Einkommen erzielt, zum Teil auf ihm zustehende Einkünfte verzichtet. Beides habe er gegenüber den Nidauer Behörden verschwiegen. Dadurch habe er mehr Sozialhilfe bezogen als ihm zugestanden wäre.

Das Plädoyer des amtlichen Verteidigers steht noch aus. Das Urteil soll am frühen Dienstagabend verkündet werden.

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