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Bildschirme: Eine Lizenz fürs Quartierfest

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wer auf öffentlich zugänglichen Plätzen – also auch im Vereinslokal oder auf dem Quartierplatz – eine Leinwand aufstellt, um Fussballspiele der Europameisterschaft zu zeigen, muss eine Gebühr zahlen. Lange herrschte ein verwirrender Streit zwischen dem Europäischen Fussballverband Uefa und der Schweizer Verwertungsgesellschaft Suisa um diese Gebühren. So erhebt die Uefa seit Juli 2007 Lizenzgebühren. Sie begründet dies damit, dass sie erstmals selber Fernsehbilder produziere. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Streit ein Ende gemacht: Eine Lizenz der Suisa reicht, es braucht keine Genehmigung der Uefa.

Unter drei Metern gratis

Klar ist auch: Beträgt die Diagonale des Bildschirms weniger als drei Meter, müssen die Organisatoren weder eine Bewilligung einholen noch eine Gebühr bezahlen – dies ist bereits in der Radio- und Fernsehgebühr von Billag inbegriffen. Ist der Bildschirm in der Diagonale jedoch grösser als drei Meter, muss eine zusätzliche Gebühr entrichtet werden. Diese geht an die Suisa. Wer keinen Eintritt verlangt und auch sonst kein Entgelt erhebt – also auch nicht via erhöhtem Getränkepreis – zahlt pro Tag 60 Franken; ab drei Tagen kostet die Übertragung 160 Franken. Wer Eintritt verlangt, muss mehr Geld für die Lizenz hinblättern: Pro Tag 125 Franken, für einen Monat 624 Franken. Misst die Bildschirmdiagonale zwischen fünf und acht Metern, steigt der Preis noch einmal an.

Die Suisa hat mehrere Hundert Anmeldungen für Lizenzen erhalten. njb

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