Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Bin gespannt, was der Bund dazu sagt»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Interview mit den FN erklärt Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty, wie der Kanton Freiburg gegen die Schwarzarbeit vorgehen will. Er geht dabei auch auf eine Gesetzesänderung ein, die derzeit in Vernehmlassung ist.

Der Kanton Freiburg will mit einer Gesetzesänderung entschlossen gegen die Schwarzarbeit vorgehen. Ist er in der Bekämpfung bisher nicht erfolgreich gewesen?

Es wurde schon viel dagegen unternommen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat Anfang 2018 eine Studie zur Wirksamkeit der Bekämpfung der Schwarzarbeit herausgegeben, und das Fazit war grundsätzlich positiv. Im Kanton machen wir 500 Kontrollen im Jahr, Tendenz steigend, und daraus resultieren ein Drittel Anzeigen. Aber der Staatsrat hat klar ausgedrückt, dass die noch effektivere Bekämpfung der Schwarzarbeit in dieser Legislatur eine Priorität ist.

Gibt es einen Auslöser für diese Prioritätensetzung?

Schwarzarbeit ist so alt wie bezahlte Arbeit. Eine etwas neuere Tendenz ist die enge Verbindung mit der Migration. Sicher ist die Thematik aber auch ein Anliegen der Volkswirtschaftsdirektion. Der Schaden für die Allgemeinheit und für jedes Individuum ist gross: Gelder fliessen nicht in die Sozialwerke, und Arbeitnehmer werden ungenügend bezahlt.

Präsentiert sich die Schwarzarbeit in Freiburg anders als in anderen Kantonen?

Nein. Wir haben ja eine Bundesgesetzgebung, und die Ausführung liegt bei den Kantonen. Alle Kantone haben in den letzten Jahren viel auf Information und Prävention gesetzt. Dennoch ist jeder Kanton unterschiedlich: Wenn ein Kanton eine Grenze zum Ausland hat, präsentiert sich die Lage ganz anders als in einem ländlichen Kanton im Herzen der Schweiz. Auf dem Land gibt es wahrscheinlich weniger Schwarzarbeit, weil sie schneller bemerkt würde.

Was soll mit der Änderung des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt konkret anders werden?

Wir werden die Kontrollen verstärken, indem wir mehr Personal einsetzen. Wir hatten bisher drei Inspektoren, ein weiterer wurde Ende 2018 angestellt, und ein fünfter Inspektor beginnt die Arbeit am 1. Fe­bruar. Darüber hinaus soll dieses Personal neu gerichtspolizeiliche Befugnisse erhalten. Ihre Kompetenzen würden so massiv erhöht. Sie werden in Zukunft somit nicht nur kon­trollieren, sondern auch ermitteln. Das erleichtert zum Beispiel die Durchführung von Razzien. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass umgehend Zwangsmassnahmen von den Verwaltungsbehörden angeordnet werden können: beispielsweise die Schliessung einer Baustelle oder eines ­Betriebs.

Was braucht es, um die strengere Praxis umzusetzen?

Zunächst die Gesetzesgrundlage. Dann das notwendige Personal mit den entsprechenden Kompetenzen und Fähigkeiten. Weiter die entsprechende Ausbildung und Koordination.

Betrifft die Ausbildung den polizeilichen Bereich?

Ja, teilweise. Denkbar wäre, dass die Inspektoren für gewisse Module die Polizeischule besuchen. Dies ist aber noch nicht beschlossen.

Welche konkreten Ziele will der Staatsrat mit diesen Änderungen erreichen?

Da Schwarzarbeit nicht messbar ist, können wir auch keine quantitativen Ziele setzen. Quantifizieren können wir höchstens die Anzahl Kontrollen und die angezeigten Übertretungen sowie die Ver­urteilungen.

Gibt es keine Anhaltspunkte jenseits der blossen Zahlen?

Aus den vorhandenen Zahlen ist es schwierig, den genauen Umfang des Phänomens der Schwarzarbeit zu messen. Diese Zahlen müssen daher mit Umfragen der betroffenen Partner ergänzt werden. Die sagen klar, dass das Phänomen zugenommen hat.

Wenn mein Nachbar mir hilft, mein Wohnzimmer zu streichen, muss ich in Zukunft Konsequenzen fürchten?

Sorgen wären höchstens angebracht, wenn der Nachbar dies nicht nur für Sie macht, sondern auch regelmässig für andere Personen arbeitet und damit einen wichtigen Teil seines Erwerbseinkommens bestreitet. Freundschaftsdienste sind weiterhin möglich.

Konzentriert sich die Kampagne primär auf «grosse Fische», oder erreicht die Bekämpfung alle Ebenen der Schwarzarbeit?

Was den Bereich Infor­mation und Prävention angeht, betrifft es die gesamte Bevölkerung. Wenn eine Putzfrau eine Stunde pro Woche in einem Privathaushalt arbeitet, ist das eigentlich ein «kleiner Fisch», aber trotzdem ist es verboten. Das soll nicht ba­nalisiert werden. Aber wenn es um die Repression geht, dann zielt man auf die «grossen Fische» ab.

Blieb die abschreckende Wirkung bisher aus?

Sie hatte zumindest nicht den Effekt, den wir uns erhofft hatten. Die Bussen waren zu tief, die Verfahren dauerten zu lange. Und die Kriminellen finden immer Wege, Massnahmen zu umgehen.

Das Strafmass ist doch im Strafrecht festgelegt: Wie kann der Kanton daran rütteln?

Der Kanton kann auf einer ersten Stufe administrative Sanktionen verhängen. Wenn das Gesetz durchkommt, werden wir da griffige Mittel mit einer abschreckenden Wirkung haben.

Würde sich das herum­sprechen?

Es ist zu hoffen. Wer einmal eine abschreckend hohe Busse bezahlen musste, wird sich sicher gut überlegen, ob er dies ein zweites Mal macht. Aber auch eine Razzia kann abschreckende Wirkung haben. Da wird mit der Polizei interveniert und darüber oft auch berichtet.

Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung aus?

Die Vernehmlassung des Gesetzes dauert bis Mitte Februar. Wir sind schon ein wenig stolz darauf, dass wir diese Gesetzesvorlage in Rekordzeit erarbeitet haben und möchten gerne in diesem Rhythmus weiterfahren. Wir müssen natürlich schauen, was die Konsultation ergibt. Das Gesetz sollte noch in diesem Jahr vom Grossen Rat behandelt werden, und ich hoffe, dass wir 2019 auch schon mit der Umsetzung beginnen können.

Widerstand ist gewiss keiner zu erwarten.

Widerstand nicht. Aber die Schwierigkeiten liegen im Detail, etwa wenn andere Behörden betroffen sind wie die Generalstaatsanwaltschaft, die Polizei, Arbeitgeber, Gewerkschaften und andere. Da gibt es noch technische Dinge zu klären. Wir sind im Entwurf relativ weit gegangen mit den Kompetenzen und mit den abschreckenden Massnahmen. Ich erwarte mit Interesse auch die Stellungnahme der Bundesbehörden und des Gesetzgebungsamts. Gerade zur Frage, ob man den Inspektoren diese Kompetenzen auch geben darf.

Ist diese Kompetenz erstmalig in der Schweiz?

Ja, meines Wissens ist kein Kanton so weit gegangen. Das ist rechtlich verzwickt, da die Inspektoren polizeiliche Kompetenzen erhalten. Sie müssen vereidigt werden. Es würde in der Tat einen Quantensprung darstellen.

Hat der Staat auch ohne neues Gesetz schon etwas unternehmen können?

Ja, durchaus. Mit der Einführung von Berufsausweisen für Grossbaustellen des Kantons: Wer den Zuschlag bei einem öffentlichen Rohbauauftrag erhalten will, muss seit dem 1. Januar für alle Mitarbeiter Berufsausweise vorweisen können. Dies stellt sicher, dass jene bei den Sozial­versicherungen angemeldet sind und die Mindestlöhne ­erhalten.

Sind daraus schon gewisse Erfolge sichtbar?

Dafür ist es sicher noch zu früh. Wichtig ist für uns, dass das Thema diskutiert wird, dass es in der politischen Agenda ist, dass das Bewusstsein geschärft ist.

Welche Form soll die Prävention annehmen? Sind Aktionen geplant?

Das machen zum Teil auch die Sozialpartner. Wir haben das System Service Check eingeführt: Es sorgt dafür, dass Privatpersonen ihre Angestellten einfacher anmelden können. Es gab auch Kampagnen wie halbtägige Schulungen bei Gastro Freiburg und Sitzungen bei der Freiburgischen Landwirtschaftskammer.

Kann der Kampf gegen Schwarzarbeit gewonnen werden?

Nein, der Kampf kann nicht abschliessend gewonnen werden. Aber wir setzen den Preis für Schwarzarbeit sehr hoch an, so dass eine abschreckende Wirkung eintritt und das Inte­resse verschwindet oder verringert wird. Es ist wichtig, immer am Ball zu bleiben. Und das machen wir jetzt mit dieser Gesetzesänderung.

Organisation

Einen runden Tisch ins Leben gerufen

Welches sind die kantonalen Stellen, die in die Bekämpfung der Schwarzarbeit involviert sind?

Hauptakteur ist das Amt für den Arbeitsmarkt als Kontrollorgan. Dann gibt es das Baustelleninspektorat, das Amt für Migration, die Staatsanwaltschaft, die Oberämter, die Kantonspolizei, die Steuerverwaltung, die Gewerkschaften sowie auch das Handelsregister und das Konkursamt. Schwarzarbeit ist eigentlich ein ­Sammelbegriff für mehrere ­Phänomene.

Wer nimmt die Koordina­tionsaufgabe wahr?

Das Amt für den Arbeitsmarkt hat diese Aufgabe inne. Neu haben wir eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, innerhalb derer sich sämtliche Partner an einen Tisch gesetzt haben. Insgesamt waren das 15 Akteure. Seit mehreren Jahren vereint das Amt für den Arbeitsmarkt einmal im Jahr die hauptsächlichen staatlichen Akteure im Kampf gegen die Schwarzarbeit.

Ist ein solches Forum auch in Zukunft auf regelmässiger Basis geplant?

Ja, das ist unsere Absicht. Die Resultate waren sehr befriedigend für alle Beteiligten. Wir dürften bereits nach der Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs wieder zusammenkommen. Sämtliche Partner müssen bei der Umsetzung des künftigen Gesetzes am gleichen Strick ziehen.

uh

Serie

Die Schwarzarbeit unter der Lupe

Der Kanton Freiburg ist daran, sein Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt abzuändern, um besser gegen Schwarzarbeit vorgehen zu können. Ein Massnahmenplan soll diese Revision ergänzen. Auch die gemeinsame Kriminalpolitik der Staatsanwaltschaft und des Staatsrats will der Schwarzarbeit mehr Aufmerksamkeit schenken. Das Ziel sind unter anderem härtere Sanktionen. Im Kanton finden jährlich rund 500 Betriebskontrollen statt. Zahlen über das Ausmass der Schwarzarbeit gibt es aber kaum. In einer Artikelserie beleuchten die «Freiburger Nachrichten» verschiedene Facetten der Schwarzarbeit im Kanton Freiburg.

uh

«Inspektoren erhalten polizeiliche Kompetenzen. Das stellt einen Quantensprung dar.»

Olivier Curty

Volkswirtschaftsdirektor

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema