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Bis zu 20 Prozent Rendite versprochen

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Bis zu 20 Prozent Rendite versprochen

Rund 50 Personen haben dem Anlageberater Gelder anvertraut

30 Monate Gefängnis für den Deutschfreiburger Anlageberater und Freispruch für seinen Gehilfen: So lautet das Urteil des Freiburger Wirtschaftsstrafgerichtes in einem Strafverfahren betreffend Veruntreuung von Anlagegeldern.

Von IRMGARD LEHMANN

Das Wirtschaftsstrafgericht hat am Mittwoch den 44-jährigen Anlageberater A wegen Veruntreuung zu 30 Monaten Gefängnis abzüglich 3 Tage Untersuchungshaft verurteilt. Der vierfache Familienvater aus Deutschfreiburg muss zusätzlich Gebühren von 8000 Franken plus drei Viertel der Verfahrenskosten übernehmen. Das Gericht unter dem Präsidium von André Waeber kam zum Schluss, dass A Gelder im Umfang von 2,9 Millionen Franken veruntreut hat.

Gehilfe B, italienischer Staatsangehöriger und Inserateverkäufer aus Bern, wurde hingegen freigesprochen.

Grenzenlose Naivität

«Wie kann man Geld investieren, auf das man eigentlich angewiesen ist?», gab Pierre-Henry Gapany, Pflichtverteidiger von A, in seinem Plädoyer zu bedenken. «Zumal die Rendite bei der Investitionsfirma nur bis zu zwei Prozent mehr Gewinn abwerfen sollte als etwa bei der Rentenanstalt.» Mit diesen Worten adressierte sich Gapany an einen der Kläger. Dieser hatte sein gesamtes Pensionsgeld von rund 500 000 Franken der Anlagefirma überlassen. Ein zweiter Kläger hatte rund 650 000 Franken investiert.

Per Inserate auf Kundenfang

Die Strafanklage bezieht sich auf den Geschäftsgang von 1994 bis 1998. Der gelernte Elektromechaniker A hat als Einmannbetrieb das Anlagegeschäft aufgezogen. Rund 50 Investoren – vorab via Zeitungsinserat gefunden – zählten zu seinem Kundenkreis. Ihnen wurde eine Rendite von bis zu 20 Prozent in Aussicht gestellt.

Von 1994 bis 1998 wurden 5,8 Millionen Franken Kundengelder entgegengenommen. Davon wurden 4,7 Millionen in verschiedene Finanzinstitute reinvestiert. Doch nur gerade 3,2 Millionen flossen wieder in die Firma zurück. Laut einer Expertise wurden jedoch nur 800 000 Franken an die Kunden zurückbezahlt. 2,2 Millionen sind nachweislich an den Angeklagten A ausbezahlt worden. Der Rest blieb unauffindbar. Denn eine Buchhaltung lag nicht vor oder war nicht aufzufinden. Und andere Unterlagen sind laut A gestohlen worden (siehe FN vom 29. Januar).
Alessia Chocomeli, Substitutin der Staatsanwaltschaft, hielt eine Strafe von 40 Monaten für angemessen. Dies begründete sie damit, dass sich A als Anlagespezialist (A hat sich mit Kursen die Kenntnisse angeeignet und sich auf eigene Managmenterfahrungen gestützt) ausgegeben und über keine amtliche Bewilligung verfügt habe: Nachdem 1998 die eidgenössische Bankenkommission dies feststellte, ordnete sie die sofortige Schliessung der Firma an.

Die Staatsanwaltschaft prangerte ebenfalls den Auftritt des Einmannbetriebes an. Da sei in Prospekten von einer weltweiten Vertretung die Rede gewesen und von zwölf Mitarbeitern – alles Spezialisten, die es nicht gab. «A wollte nichts anderes als eine hohe Geldsumme zusammenbringen mit dem Ziel, sich zu bereichern.»

A habe immer nach dem gleichen Muster gehandelt und seine Kunden fortlaufend animiert zu reinvestieren. Er habe sie hinters Licht geführt und sei mit ihren Geldern hohe Risiken eingegangen. Den angeblichen Diebstahl der Dokumente bezeichnete sie als Schutzbehauptung. Für den Gehilfen, der ohne Lohn und als so genannter «Freelancer» Kunden geworben hat, verlangte die Substitutin eine bedingte Strafe von 15 Monaten.

Pierre-Henri Gapany bezog sich im Plädoyer lediglich auf den Tatbestand «Veruntreuung» und forderte Freispruch für «Betrug und ungetreue Geschäftsführung». Sein Klient habe schliesslich 90 Prozent der Gelder investiert und nicht etwa für seinen Lebensstandard eingesetzt. «A ist selber von dubiosen Firmen reingelegt worden und hat alles verloren.»
Klar auf Freispruch plädierte Marcel Grass, Pflichtverteidiger von B. «B hat A vertraut, an den Erfolg geglaubt und selber seine Ersparnisse von mehreren 10 000 Franken in die Firma investiert.» Seine Handlungen seien einzig auf Verkaufsgespräche limitiert gewesen.

Untersuchung in Frage gestellt

Beide Verteidiger prangerten das Untersuchungsverfahren an. Sie bezeichneten die Überweisungsverfügung als «mangelhaft, in der elementarste Grundsätze nicht beachtet wurden». Aus ihr gehe in keiner Weise hervor, wer was einbezahlt habe. Untersuchungsrichter Bulletti habe seine Aufgabe nicht ernst genommen, hiess es unisono.

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