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Blechdach einer Alphütte in Charmey ist illegal und muss weg

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Charmey/Freiburg Der Staatsrat hat die Wiederinstandsetzung der Alphütte Le Lapé auf dem Gemeindegebiet von Charmey angeordnet. Er stützt sich bei seinem Entscheid auf Urteile des Kantons- und des Bundesgerichts. Die Anweisung beinhaltet die Entfernung eines Daches aus thermolackiertem Blech.

Der Rechtsstreit begann 2005 mit einem Hagelschaden. Der Besitzer legte nach dem Unwetter eine Blechschicht über das beschädigte Schindeldach. Für die neue Konstruktion erhielt er aber keine Bewilligung, weder vom Kanton noch vom Oberamtmann des Greyerzbezirkes. Diese beiden Verfügungen wurden von den Gerichten bestätigt.

Wie der Staatsrat mitteilt, handelt es sich bei der Alphütte um eines von nur noch zwei verbliebenen Gebäuden dieser Art mit einem sogenannten Mansarddach. Das ist ein Dach mit einer abgeknickten Dachfläche. Es ist in den einschlägigen Registern als sehr schützenswert aufgeführt. Der Staatsrat verweist im Übrigen auf ein Verbot für die Verwendung von Metallen für Dächer von Alphütten.

Der Eigentümer der Alphütte hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass eine Bedeckung mit von Hand produzierten Schindeln ihn drei Mal mehr kosten würde als seine eigene Lösung. Schon diese schlug sich mit rund 90000 Franken zu Buche. Allerdings haben Alphüttenbesitzer im Kanton Freiburg auch Anspruch auf hohe Subventionen. Der Besitzer ist nun verpflichtet, den Zustand der Hütte vor dem Anbringen des Blechdaches wiederherzustellen. Dafür hat er bis Ende Oktober Zeit.fca

Metall auf Alphüttendächern ist verboten: Das Blechdach der Alphütte Le Lapé muss entfernt werdenBild Vincent Murith

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