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Blindes Vertrauen statt strenge Kontrolle

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Ungetreue Geschäftsbesorgung: Das wirft die Freiburger stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach einem Mitglied des Stiftungsrats der Pensionskasse ACSMS vor. Das Freiburger Wirtschaftsstrafgericht hatte ihn und drei weitere Mitglieder des Stiftungsrats im März 2018 freigesprochen; in einigen Punkte wegen Verjährung. Das Wirtschaftsstrafgericht hatte auch den Revisor und die Vorsorgeexpertin der Pensionskasse freigesprochen. Sie waren der Verstösse gegen das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft war damit nicht zufrieden und zog das Urteil weiter. So fanden sich die sechs Angeklagten gestern vor dem Freiburger Kantonsgericht wieder.

Aussage verweigert

Die häufigste Antwort, die Richterin Dina Beti erhielt: «Ich kann mich nicht erinnern.» Und wenn die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach eine Frage stellte, hiess es oft: «Ich nehmen von meinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.»

Die Pensionskasse hatte einen einzigen Vermögensberater mit der Anlage ihrer Gelder beauftragt. Am Schluss verwaltete dieser 78 Prozent des Vermögens der Vorsorgeeinrichtung. Richterin Beti fragte den Revisor, die Vorsorgeexpertin und die Mitglieder des Stiftungsrats, ob sie denn nie nachgefragt hätten, weil das Geld nicht wie vorgeschrieben breit angelegt war. Die Standardantwort: Der Vermögensberater habe jeweils versichert, sich an die gesetzlichen Auflagen und Vorgaben der Pen­sions­kasse zu halten.

Der damalige Präsident der Anlagekommission sagte gestern, die Pensionskasse sei nach den Krisen an den ­Finanzmärkten in die Unterdeckung gerutscht. «Wir mussten reagieren.» Der Stiftungsrat habe dem langjährigen Berater vertraut, auch als dieser eine langfristige Rendite von sechs bis acht Prozent versprach.

«Ist unglaublich»

Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach zeigte sich in ihrem Plädoyer sehr erstaunt darüber, dass niemand reagiert und kritisch nachgefragt habe. «Der Stiftungsrat vertraute dem Vermögensberater, weil er der Schwiegersohn eines Heimleiters war.» Doch habe ihn niemand wirklich gekannt. Er habe ein Unternehmen gegründet – die Hope Finance AG –, und der Stiftungsrat habe weder ihn noch diese Firma überprüft. «Die Pensionskasse hat einen Grossteil ihres Vermögens einem kleinen, unbekannten Unternehmen anvertraut, das all das Geld in einen einzigen Topf gesteckt hat, und zwar in einen, der dem Unternehmen selber gehörte – schon das ist unglaublich», sagte Chocomeli.

Andere haben ausgeschlagen

Eine andere Pensionskasse habe eine kritischere Sicht gehabt: Jene der Stiftung Les Buis­sonnets. Der Vermögensberater sei auch dort während Jahren aktiv gewesen und habe 2009 dieselbe Anlagestra­tegie vorgelegt wie bei der ACSMS. «Der Stiftungsrat des Buis­sonnets hat aber einen externen, neutralen Experten alles überprüfen lassen, und dieser legte Finger auf verschiedene heikle Punkte.» Die Stiftung habe das Angebot abgelehnt und auch gleich das Mandat des Vermögensberaters gekündigt. «So hätte auch der Stiftungsrat der ACSMS vorgehen sollen», sagte Chocomeli.

«Keine Verjährung»

Der Präsident der Anlagekommission hätte die Investitionen aufmerksam verfolgen sollen, so die Staatsanwältin. Auch der Revisor habe seine Arbeit nicht gemacht: Er sei passiv geblieben und habe nicht überprüft, ob die Papiere, welche die Hope Finance AG auswies, auch wirklich existierten. Und auch die Vorsorgeexpertin sei zu wenig aufmerksam gewesen. «Ich werfe Ihnen nicht vor, etwas getan zu haben – ich werfe Ihnen vor, was Sie unterliessen», sagte Chocomeli. Bei Unterlassung beginne die Verjährung am letzten Tag, an dem jemand noch etwas hätte tun können. «Darum gilt hier noch keine Verjährung.»

Die Vorsorgeexpertin habe das Mandat der ACSMS zwar nicht mehr selber geführt; vielmehr sei seit einigen Jahren ihr Mitarbeiter damit betraut gewesen. «Eine Unternehmenschefin ist verantwortlich für die Taten und Fehler ihrer Angestellten», so Chocomeli. Die Expertenstelle habe den Stiftungsrat nie darauf hingewiesen, dass 78 Prozent des Vermögens der Pensionskasse einem einzigen Vermögensberater anvertraut worden war und dass dies problematisch sei.

Bei den drei anderen Mitgliedern des Stiftungsrats, die vom Wirtschaftsstrafgericht freigesprochen worden waren, plädiert Chocomeli nicht auf eine Verurteilung. Sie stört sich aber daran, dass ihnen eine Entschädigung ausbezahlt werden sollte.

Der Prozess wird heute mit den Plädoyers der Verteidiger fortgeführt.

Chronologie

ACSMS verlor 57 Millionen Franken

Im September 2014 wurde bekannt, dass ein Vermögensverwalter mit riskanten Anlagen ein Loch von 57 Millionen Franken in die Kasse der Vorsorgestiftung der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) gerissen hatte. Der Stiftungsrat hatte fast das ganze Vermögen einem einzigen Vermögensverwalter der Lausanner Firma Hope Finance anvertraut. Dieser investierte das Geld in risikoreiche Anlageinstrumente. Ab 2008 gewährte die Freiburger Kantonalbank mehrere befristete Kredite über 15 Millionen Franken; die «Hope Funds Ltd»-Titel dienten als Sicherheit. Die Bank verzichtete später auf eine Rückzahlung der Schuld durch die Vorsorgekasse ACSMS und übernahm die wertlosen Papiere. Gegen den Verwalter ermittelte zuerst die waadtländische Staatsanwaltschaft. Gegen fünf Stiftungsratsmitglieder eröffnete die Freiburger Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Geschäftsführung und möglicher Veruntreuung – was in einer Anklage gegen vier Personen endete (siehe Haupttext). Später übernahm Chocomeli auch die Strafuntersuchung gegen den Vermögensverwalter. Er sass wegen Verdachts auf Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsführung, Geldwäscherei und Urkundenfälschung während knapp zwei Jahren in Untersuchungshaft. Sein Fall wurde noch nicht verhandelt. Die Berner Stiftungsaufsicht setzte die Pensionskasse Ende 2014 in Liquidation. Der nationale Sicherheitsfonds sicherte die Spar- und Altersguthaben ab, behält sich aber ein Zivilverfahren gegen die Stiftungsratsmitglieder vor.

njb

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