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Blockadeaktion an Black Friday wird erneut gerichtlich beurteilt

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Das Kantonsgericht hat in zweiter Instanz über die Blockadeaktion im Fribourg Centre zu urteilen. Die Verteidigung kritisierte das erstinstanzliche Urteil scharf und verlangte einen Freispruch in allen Punkten. 

Der vor Kurzem begangene Black Friday markierte den Jahrestag eines Ereignisses in Freiburg, das über die Region hinaus Wellen schlug. Am 29. November 2019 blockierten Mitglieder der Bewegungen Extinction Rebellion und Klimastreik Freiburg den Haupteingang des Fribourg Centre. Ort und Datum ihres Protests – ein Einkaufszentrum an einem der umsatzreichsten Tage des Jahres – hatten sie gemäss eigenen Angaben ausgewählt als Symbole des exzessiven Konsums und der staatlichen Untätigkeit im Bereich der Klimapolitik.

Strafregistereintrag droht

Am Montag verhandelte das Kantonsgericht den Fall in zweiter Instanz. Im Sommer 2021 hatte das Polizeigericht des Saanebezirks 30 Beteiligte in einem aufsehenerregenden Prozess zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt (die FN berichteten). Das Kantonsgericht beschäftigte sich nun mit sieben der verurteilten Aktivistinnen und Aktivisten. Sie hatten sich vor dem Centre an Einkaufswagen angekettet und so den Eingang für Kunden blockiert, weshalb bei ihnen eine Verurteilung wegen Nötigung und damit ein Strafregistereintrag zur Diskussion steht. Den restlichen Beschuldigten drohen lediglich Bussen, weshalb ihre Berufungen in schriftlichen Verfahren geregelt werden.

Zu Beginn der Verhandlung wiederholte sich, was bereits erstinstanzlich geschehen war: Das Gericht wies eine Reihe von Beweisanträgen der Verteidigung zurück. Die ehrenamtlich arbeitenden Anwältinnen und Anwälte hatten unter anderem die Anhörung einer Psychologin sowie zweier Professoren im Bereich Klimatologie und Agrarökologie verlangt. «Ein fundiertes Verständnis des Klimawandels und seiner Folgen ist unabdingbar, um zu verstehen, wieso die Beschuldigten an der Aktion teilgenommen haben», begründete Verteidiger Quentin Cuendet. Nach kurzer Beratung wies das Kantonsgericht unter dem Vorsitz von Dina Beti den Antrag ab und schritt zur Befragung der Beschuldigten.

Keine Alternativen

In ihren Stellungnahmen betonten die Beschuldigten, dass sie keine Alternative zum zivilen Ungehorsam gesehen hätten. «Wählen und abstimmen gehen, Petitionen und Initiativen unterschreiben, an bewilligten Demonstrationen teilnehmen, mein persönliches Verhalten anpassen; all diese Alternativen hätten nicht gereicht, um die vom Klimawandel ausgehende Gefahr abzuwenden», gab eine junge Frau zu Protokoll. Danach gefragt, ob die Aktion rückblickend eine Wirkung gezeigt habe, antwortete sie: «Natürlich hat die Aktion nicht die Welt verändert, aber sie hat einen Teil beigetragen. Dass wir heute hier sind und dass Medienschaffende über den Prozess berichten, ist der Beweis dafür.»

Die Anwältinnen und Anwälte der Beschuldigten kritisierten das erstinstanzliche Urteil scharf. Arnaud Nussbaumer erinnerte daran, dass die Schweiz rechtlich an das Pariser Abkommen gebunden sei, in dem sich Staaten zu einer substanziellen Reduktion ihrer CO2-Emissionen verpflichtet hätten. Die Schweiz sei jedoch weit davon entfernt, das gesteckte Ziel zu erreichen. Durch seine Untätigkeit verletzte der Staat somit geltendes Recht; die Beschuldigten hätten nichts anderes getan, als auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Ins selbe Horn stiessen die Anwälte Quentin Cuendet und Gaspard Genton, indem sie geltend machten, dass das erstinstanzliche Urteil die Versammlungs- sowie die Redefreiheit verletze. «Der Polizeirichter verstiess mit seinem Urteil gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte», so Genton.

Keine Alternativen

Schliesslich zweifelte Rechtsanwältin Tali Paschoud an, dass die Beschuldigten durch ihr Verhalten den Tatbestand der Nötigung erfüllt hätten. Sie räumte ein, dass Blockadeaktionen gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Nötigung darstellen können. Dies sei jedoch nur dann der Fall, wenn die von der Aktion betroffenen Personen in bedeutender Weise in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt würden, was bei der Blockierung des Haupteingangs des Centre nicht der Fall gewesen sei. «Den Kundinnen und Kunden standen neun andere Ein- und Ausgänge zur Verfügung. Durch die Aktion mussten sie höchstens einige Meter weiter gehen», so die Anwältin.

Die Verteidigung verlangt vom Kantonsgericht einen Freispruch in allen Punkten. Das Urteil wird im Verlauf der Woche erwartet.

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