Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Bloss drei statt sieben Einsatzkompanien?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Bloss drei statt sieben Einsatzkompanien?

Die neue Organisation des Zivilschutzes spaltet den Grossen Rat

Wird künftig jeder Bezirk über eine Einsatzkompanie verfügen oder kann der Kanton bei ausserordentlichen Situationen auf drei Zivilschutz-Einheiten zurückgreifen? Diese Frage wird der Grosse Rat im März definitiv entscheiden.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Der Zivilschutz wird auch im Kanton Freiburg neu organisiert, der Bestand der Dienstpflichtigen von 5600 auf 3600 reduziert. Der Grosse Rat hat am Donnerstag die erste Lesung des neuen Gesetzes über den Zivilschutz vorgenommen.

Die Einsatzkompanien

Heute ist der Zivilschutz im Wesentlichen Sache der Gemeinden. Neu ist, dass die Verwaltung und die Ausbildung der Dienstpflichtigen dem Kanton übertragen werden. Weiter wird eine zweistufige Struktur geschaffen: Einerseits sollen die Gemeinden weiterhin über ein lokales Zivilschutz-Korps verfügen können. Andererseits werden neu Einsatzkompanien gebildet. Die Dienstpflichtigen zwischen dem 20. und dem 30. Altersjahr werden also entweder dem lokalen Korps oder der Einsatzkompanie zugeteilt.

Der Staatsrat sah im Gesetzesentwurf insgesamt sieben Einsatzkompanien vor, eine für jeden Bezirk. Diese Einheiten werden hauptsächlich in ausserordentlichen Situationen (Katastrophen) sowie für Instandstellungs-Arbeiten herangezogen werden.

Vom Oberamtmann aufgeboten

Je nach Grösse des Bezirks werden die Einsatzkompanien laut Gesetzesentwurf 161 bis 341 Dienstpflichtige umfassen und sollen innerhalb von sechs Stunden nach dem Alarm vollständig einsatzbereit sein. Für die Einsätze im Bezirk werden sie vom Oberamtmann aufgeboten. Sie können aber auch Einsatzkompanien anderer Bezirke unterstützen.

So jedenfalls sah es der Staatsrat vor. Am Donnerstag jedoch stellte die SP-Fraktion den Antrag, die Zahl der Einsatzkompanien von sieben auf drei zu reduzieren und dabei drei regionale Truppen zu schaffen, deren Einsatzgebiet sich mit jenem der drei Einsatzzentralen der Kantonspolizei deckt.

«So kann Geld gespart werden, ohne die wichtigen Aufgaben des Zivilschutzes zu beeinträchtigen», begründete Ursula Krattinger (Düdingen) den SP-Antrag. Ihrer Ansicht nach können vor allem bei der teuern Ausrüstung Einsparungen erzielt werden. «Es ist besser, drei gute als sieben mittelmässig ausgerüstete Truppen zu haben», fügte sie bei.

Unterstützt wurde sie von der FDP-Fraktion. Auch die CSP-Fraktion bekundete Sympathie für den Antrag. CSP-Sprecher Bruno Fasel hatte in der Eintretensdebatte bedauert, dass nicht drei Einsatzkompanien vorgesehen wurden. «Bei der Feuerwehr arbeiten der See- und Sensebezirk in der Ausbildung schon seit Jahren sehr eng zusammen, und es funktioniert sehr gut», führte er aus.

Rückweisung?

Laut CVP-Sprecher Jean Bourgknecht müsste der Gesetzesentwurf zurückgewiesen werden, da beim Aufbau einer regionalen Struktur die ganze Organisation neu überdacht werden müsste. Weniger begeistert war auch die SVP-Fraktion. Sprecher Alfons Piller hoffte, dass jedem Bezirk die Kompetenz erteilt werde, um über eine Truppe zu verfügen. Staatsrat Claude Grandjean rief in Erinnerung, dass die Gemeinden im Vernehmlassungsverfahren einen bürgernahen Zivilschutz gewünscht hätten mit einer Einheit pro Bezirk.

Ein 50:49-Entscheid

Der SP-Antrag wurde jedoch mit 50 zu 49 Stimmen angenommen. Angesichts des knappen Ausgangs muss die zweite Lesung in der März-Session abgewartet werden, um definitiv zu wissen, ob nun sieben oder drei Einsatzkompanien geschaffen werden. Dann wird die zweite Gesetzeslesung vorgenommen.

Weiterhin praktische Arbeiten

Nebst den Einsatzkompanien wird jede Gemeinde oder Gemeindegruppierung weiterhin über ein lokales Zivilschutz-Korps verfügen, das aus 29 bis 59 Schutzdienstpflichtigen besteht. Sie werden auf Gemeindeebene Massnahmen zum Schutz von Personen und Gütern ergreifen. Zudem werden sie mit der Verwaltung und dem Unterhalt der geschützten Einrichtungen in den Gemeinden betraut. Laut Grandjean können sie auch weiterhin praktische Arbeiten zugunsten der Allgemeinheit durchführen. Der Justizdirektor dachte dabei selbst an Parkplatz-Überwachungen, liess aber durchblicken, dass das Schneiden von Hecken nicht mehr vorgesehen sei.

Schutzplatz für jedermann

Wie bis anhin hat jeder Einwohner Anrecht auf einen Schutzplatz. Der Bund wird jedoch die Schutzbauten nicht mehr subventionieren. Die Kosten für die öffentlichen Schutzräume gehen vollumfänglich zu Lasten der Gemeinden, die dazu Ersatzbeiträge verwenden können. Die gemeinsamen privaten Schutzräume werden weiterhin über den Fonds der Einkaufsbeiträge der Gemeinden finanziert.

Staatsrat Grandjean hielt fest, dass die Gemeinden ihren Aufgaben bezüglich Schutzräume unterschiedlich nachgekommen seien. Während einige ihre Pflicht zu 100 Prozent erfüllt hätten, hätten andere kaum 50 Prozent der Räume erstellt. Nach seinen Worten sind aber genügend Mittel in Form von Ersatzbeiträgen vorhanden, um Schutzräume zu erstellen.

Eine 50:50-Kostenaufteilung

Die Kosten der kantonalen Verwaltung werden mit Ausnahme der Lohnkosten für die Instruktoren vom Staat getragen. Die übrigen Verwaltungs- und Ausbildungskosten werden zu je 50 Prozent von den Gemeinden und vom Staat übernommen. Der Staatsrat sah einen Anteil von 60 Prozent für die Gemeinden vor, was aber mit 70 zu 24 Stimmen abgelehnt wurde.

Meistgelesen

Mehr zum Thema